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ISO.2.3 AQAP-150-Konformität auf der Basis des V-Modells |
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ISO.2.3 AQAP-150 Conformity on the Basis of the V-Model
Die AQAP-150 ergänzt projektspezifisch die Regelungen der organisationsspezifischen AQAP-110 in bezug auf die Anwendung bei der Softwareentwicklung. Wie die ISO 9000 Teil 3 fordert die AQAP-150 unter anderem ein Prozeßmodell für die Softwareentwicklung. Diese Forderung kann durch das Anwenden des V-Modells erfüllt werden.
Die AQAP-150 sieht zusätzlich als Basisdokument des Qualitäts-Management-Systems (QM-Systems) einen umfassenden QS-Plan (SPQP-Plan) vor. Die für diesen Plan geforderten Inhalte werden durch folgende V-Modell-Dokumente abgedeckt (siehe Tabelle ISO.2):
AQAP-150 (Version März 1993) |
AU 250 (V-Modell) |
Kapitel des QS-Plans |
Kapitel |
QS-Plan |
Projekthandbuch |
Projektplan |
KM-Plan |
Prüfplan |
0 Deckblatt |
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1 Einleitung |
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1.1 Zweck |
1 |
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1.2 Anwendungsbereich |
1 |
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1.3 Fortschreibung des SPQP |
- |
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1.4 Bezugsdokumente |
1 |
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1.5 Beziehung zu anderen Dokumenten |
1 |
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2 Projektbeschreibung |
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2.1 Überblick über das Projekt |
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2 |
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2.2 Annahmen |
1 |
2; 3 |
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2.3 Auszuliefernde Produkte |
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3 |
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3 Management |
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3.1 SW-Entwicklungsprozeß |
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4; 5 |
2; 4 |
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3.2 Organisation |
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7 |
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3.3 Korrekturmaßnahmen |
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(5.4) |
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3 |
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3.4 Maßnahmen bzgl. Unteraufträgen |
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total |
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3.5 Konfigurationsmanagement |
(5.6) |
4 |
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2.2 |
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3.6 Bereits entwickelte SW |
(5.1) |
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4 |
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3.7 Aufbewahrung von Aufzeichnungen |
5.6 |
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4 |
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3.8 Handhabung und Aufbewahrung von Datenträgern |
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4 Softwaretechnik |
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4.1 SW-Entwicklungsumgebung |
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6 |
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4.2 Methoden/Verfahren/Normen |
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6;8 |
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4.3 Entwicklungdokumentation |
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5 |
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5 Bewertung und Verifizierung (E/V) |
3 |
5 |
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gesamt
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Geklammerte Angaben weisen eine teilweise Abdeckung aus.
Tabelle ISO.2: Entsprechungen des V-Modells zum QS-Plan des AQAP-150 (Fortsetzung)
Zur vollständigen Abdeckung der AQAP-150 müssen zusätzlich folgende, über das V-Modell hinausgehende Anforderungen an ein QM-System erfüllt werden. Die nachfolgende Liste ist eine Orientierungshilfe. Verbindlich ist allein der Originaltext der AQAP-150.
1. SW-Qualitätsmanagement-System (QM-System)
- 1.1 Der AN soll ein dokumentiertes, wirksames und leistungsfähiges QM-System für das Vertragsobjekt einsetzen, das ein Teil eines umfassenden integrierten Qualitätsmanagementsystems ist.
- 1.2 Periodische und systematische Reviews durch den AN sollen vorbereitet sein, die die Wirksamkeit des QM-Systems sicherstellen.
- 1.3 Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, damit das QM-System durch den AN regelmäßig und systematisch überprüft wird.
Folgende Forderungen der AQAP-150 sind als ergänzende Vorgaben in das Projekthandbuch aufzunehmen .
2. Qualität der Fertigprodukte
Auch für SW-Produkte, die nicht ausgeliefert werden, muß die Qualität nachweisbar sein.
3. Definition und Review der Software-Anforderungen
Der AG ist so früh wie möglich über eventuelle Unsicherheiten bei der Auslegung und Realisierung von vertraglich geforderten Software-Leistungs- und Qualitätsmerkmalen zu unterrichten.
4. Ermittlung und Überprüfung von Software-Anforderungen.
- 4.1 Die SW-Anforderungsdokumentation muß eine klare und präzise Beschreibung der Entwurfsbeschränkungen enthalten und getrennt von den Produkteigenschaften/-charakteristiken ausgewiesen werden.
- 4.2 Im Projekthandbuch muß festgelegt werden, welche Standards oder Leitlinien für Format und Inhalt der Spezifikation anzuwenden sind.
- 4.3 Nach erfolgreichem Abschluß der Überprüfung von Software-Anforderungen sind die Software-Anforderungsspezifikationen von den zuständigen Stellen offiziell zu genehmigen und dem Konfigurationsmanagement zu unterziehen. Es ist eine entsprechende Durchführungsentscheidung unter Beteiligung des AG im Projekthandbuch dafür einzuplanen.
- 4.4 Jede Forderung muß so definiert sein, daß ihre Erfüllung mit Hilfe einer vorgeschriebenen Methode objektiv verifiziert werden kann.
- 4.5 Im QS-Plan ist anzugeben, welche Normen oder Richtlinien für Form und Inhalt der Spezifikationen gelten.
5. SW-Entwicklungsprozeß
Alle konstruktiven und analytischen Qualitätsmaßnahmen müssen bewährt und geeignet sein. (Diese Forderung wird durch Anwendung der Methodenzuordnung erfüllt).
6. Organisation
Die Organisationseinheiten oder Personen, die mit der Prüfung beauftragt sind, müssen ausreichend mit Hilfsmitteln, Verantwortung und Vollmachten ausgestattet sein.
7. Fertigprodukte
- 7.1 Die Dokumentation von Fertigprodukten hat so zu geschehen, daß sie mit den Forderungen des Vertrages und der AQAP-150 übereinstimmt.
- 7.2 Wenn im Rahmen des Entwicklungsprozesses bereits entwickelte Software modifiziert wird, ist sie als Entwicklungssoftware zu behandeln.
8. Handhabung und Aufbewahrung von Datenträgern
- 8.1 Der AN hat ein Sicherheitssystem zum Einsatz zu bringen, das den Zugriff auf Software nur über einen Autorisierungsprozeß ermöglicht und die Software nur den Personen zugänglich macht, die darauf Zugriff haben müssen.
- 8.2 Der AN hat sicherzustellen, daß die SW lesbar ist und bleibt.
- 8.3 Der AN hat sicherzustellen, daß SW und Baseline-SW (Bezugskonfigurationen) eine zusätzliche ausgelagerte Speicherung erfahren und wieder auffindbar sind.
- 8.4 Der AN hat dafür zu sorgen, daß Freigabe und Auslieferung von SW ausreichend dokumentiert, nachvollziehbar und kontrolliert erfolgt.
- 8.5 Der AN hat sicherzustellen, daß eine Überwachung und Lenkung des Replikationsprozesses zur Erzeugung mehrerer kundenindividuell angepaßter Softwareversionen erfolgt.
9. Softwaretechnik
- 9.1 Der AN soll alle Notationen (auch die grafischen) standardisieren.
- 9.2 Die Entwicklung soll so unterstützt werden, daß alle SW-Qualitätsmerkmale über alle Entwurfs- und Implementierungsebenen verfolgt werden können.
10. Maßnahmen bezüglich Unteraufträgen
Der AN soll Verfahren zur Auswahl von UAN einsetzen und Verfahrensregelungen einführen zur Beherrschung der Schnittstelle zum UAN.
11. Zugang und Beteiligung des AGs
Der AN hat dem AG Zugang zu seinen eigenen Einrichtungen bzw. denen seiner UAN zu verschaffen und ihm jede - gemäß den vertraglichen Forderungen notwendige - Unterstützung bei der Bewertung des Software-Qualitätsmanagementprogramms und der Prüfung der Softwareprodukte zu leisten.
12. Bewertung und Verifizierung
Quantitative/qualitative Bewertungskriterien sind ebenfalls anzuwenden für das Management und die Lenkung des Entwicklungsprozesses für das vertraglich geforderte Softwareprodukt. Sie müssen die Feststellung des aktuellen Leistungsniveaus, die Einleitung von Abhilfemaßnahmen und die Festlegung von Verbesserungszielen ermöglichen.
Fordert der AG ein QM-System nach AQAP, so kann dies seitens des AN durch die Vorlage einer "Formellen Bestätigung" von BWB-AT nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung impliziert das Vorliegen eines ISO-Zertifikats.