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ISO.2.3 AQAP-150-Konformität auf der Basis des V-Modells  

  ISO.2.3 AQAP-150 Conformity on the Basis of the V-Model

Die AQAP-150 ergänzt projektspezifisch die Regelungen der organisationsspezifischen AQAP-110 in bezug auf die Anwendung bei der Softwareentwicklung. Wie die ISO 9000 Teil 3 fordert die AQAP-150 unter anderem ein Prozeßmodell für die Softwareentwicklung. Diese Forderung kann durch das Anwenden des V-Modells erfüllt werden.

Die AQAP-150 sieht zusätzlich als Basisdokument des Qualitäts-Management-Systems (QM-Systems) einen umfassenden QS-Plan (SPQP-Plan) vor. Die für diesen Plan geforderten Inhalte werden durch folgende V-Modell-Dokumente abgedeckt (siehe Tabelle ISO.2):

AQAP-150
(Version März 1993)
AU 250
(V-Modell)
Kapitel des QS-Plans Kapitel
QS-Plan Projekthandbuch Projektplan KM-Plan Prüfplan
0 Deckblatt          
1 Einleitung          
1.1 Zweck 1        
1.2 Anwendungsbereich 1        
1.3 Fortschreibung des SPQP -        
1.4 Bezugsdokumente 1        
1.5 Beziehung zu anderen Dokumenten 1        
2 Projektbeschreibung          
2.1 Überblick über das Projekt   2      
2.2 Annahmen 1 2; 3      
2.3 Auszuliefernde Produkte   3      
3 Management          
3.1 SW-Entwicklungsprozeß   4; 5 2; 4    
3.2 Organisation   7      
3.3 Korrekturmaßnahmen   (5.4)   3  
3.4 Maßnahmen bzgl. Unteraufträgen       total  
3.5 Konfigurationsmanagement (5.6) 4   2.2  
3.6 Bereits entwickelte SW (5.1)     4  
3.7 Aufbewahrung von Aufzeichnungen 5.6     4  
3.8 Handhabung und Aufbewahrung von Datenträgern          
4 Softwaretechnik          
4.1 SW-Entwicklungsumgebung   6      
4.2 Methoden/Verfahren/Normen   6;8      
4.3 Entwicklungdokumentation   5      
5 Bewertung und Verifizierung (E/V) 3 5     gesamt

Geklammerte Angaben weisen eine teilweise Abdeckung aus.

Tabelle ISO.2: Entsprechungen des V-Modells zum QS-Plan des AQAP-150 (Fortsetzung)

Zur vollständigen Abdeckung der AQAP-150 müssen zusätzlich folgende, über das V-Modell hinausgehende Anforderungen an ein QM-System erfüllt werden. Die nachfolgende Liste ist eine Orientierungshilfe. Verbindlich ist allein der Originaltext der AQAP-150.

1. SW-Qualitätsmanagement-System (QM-System)

Folgende Forderungen der AQAP-150 sind als ergänzende Vorgaben in das Projekthandbuch aufzunehmen .

2. Qualität der Fertigprodukte

Auch für SW-Produkte, die nicht ausgeliefert werden, muß die Qualität nachweisbar sein.

3. Definition und Review der Software-Anforderungen

Der AG ist so früh wie möglich über eventuelle Unsicherheiten bei der Auslegung und Realisierung von vertraglich geforderten Software-Leistungs- und Qualitätsmerkmalen zu unterrichten.

4. Ermittlung und Überprüfung von Software-Anforderungen.

5. SW-Entwicklungsprozeß

Alle konstruktiven und analytischen Qualitätsmaßnahmen müssen bewährt und geeignet sein. (Diese Forderung wird durch Anwendung der Methodenzuordnung erfüllt).

6. Organisation

Die Organisationseinheiten oder Personen, die mit der Prüfung beauftragt sind, müssen ausreichend mit Hilfsmitteln, Verantwortung und Vollmachten ausgestattet sein.

7. Fertigprodukte

8. Handhabung und Aufbewahrung von Datenträgern

9. Softwaretechnik

10. Maßnahmen bezüglich Unteraufträgen

Der AN soll Verfahren zur Auswahl von UAN einsetzen und Verfahrensregelungen einführen zur Beherrschung der Schnittstelle zum UAN.

11. Zugang und Beteiligung des AGs

Der AN hat dem AG Zugang zu seinen eigenen Einrichtungen bzw. denen seiner UAN zu verschaffen und ihm jede - gemäß den vertraglichen Forderungen notwendige - Unterstützung bei der Bewertung des Software-Qualitätsmanagementprogramms und der Prüfung der Softwareprodukte zu leisten.

12. Bewertung und Verifizierung

Quantitative/qualitative Bewertungskriterien sind ebenfalls anzuwenden für das Management und die Lenkung des Entwicklungsprozesses für das vertraglich geforderte Softwareprodukt. Sie müssen die Feststellung des aktuellen Leistungsniveaus, die Einleitung von Abhilfemaßnahmen und die Festlegung von Verbesserungszielen ermöglichen.

Fordert der AG ein QM-System nach AQAP, so kann dies seitens des AN durch die Vorlage einer "Formellen Bestätigung" von BWB-AT nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung impliziert das Vorliegen eines ISO-Zertifikats.

Previous Next This page online  •  GDPA Online  •  Last Updated 04.Mar.2004 by C. Freericks