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ISO.2.4 AQAP-110/150-Konformität auf der Basis eines ISO-9001-Zertifikats  

  ISO.2.4 AQAP-110/150 Conformity on the Basis of an ISO-9001 Certificate

Inhalt  
  • ISO.2.4.1 Formelle nicht vertragsbezogene Bestätigung
  • ISO.2.4.2 Formlose vertragsbezogene Bestätigung
  • ISO.2.4.1 Formelle nicht vertragsbezogene Bestätigung

    Benötigt ein Unternehmen eine formelle, nicht vertragsbezogene Bestätigung nach AQAP-110/150, wird BWB-AT auf Antrag bei Vorliegen eines Zertifikats eines akkreditierten Zertifizierers nach ISO 9001 und nach erfolgreicher eigener Prüfung bezogen auf die NATO-Zusatzbestimmungen aufgrund eines bestehenden Entwicklungsvertrags, der der Güteprüfung durch BWB-AT unterliegt, formell bestätigen, daß das QM-System des AN die Forderungen der AQAP-110/150 erfüllt.

    Diese "Formelle Bestätigung" bekommt eine Gültigkeit entsprechend der Laufzeit des ISO-Zertifikats und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

    ISO.2.4.2 Formlose vertragsbezogene Bestätigung

    BWB-AT wird bei Verträgen mit AQAP-110/150 eine eingehende Prüfung des QM-Systems, bezogen auf die Entwicklung von Wehrmaterial vornehmen, um festzustellen, ob die Forderungen der vereinbarten AQAP erfüllt sind. Nach erfolgreichem Abschluß einer solchen Prüfung wird dem AN formlos mitgeteilt, daß das QM-System für den vorliegenden Vertrag die Forderungen der AQAP 110/150 abdeckt.

    Das Vorliegen einer formlosen, vertragsbezogenen Bestätigung ist eine Voraussetzung für die Verlängerung der "Formellen Bestätigung".

    Hinweis: Der AN kann eine projektspezifische Erfüllung der AQAP-150 durch den Einsatz des V-Modells wesentlich einfacher erreichen. Die Bestätigung der AQAP-Konformität (durch eine Prüfung seitens BWB-AT) geschieht jedoch grundsätzlich auf der Basis der originären AQAP-Forderungen.

    Previous Next This page online  •  GDPA Online  •  Last Updated 04.Mar.2004 by C. Freericks