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8.2.3 Technische Anforderungen (TAnf) |
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Technical Requirements
In diesem Produkt werden technische Anforderungen an das Gesamtsystem, die Segmente sowie die SW-Einheiten/HW-Einheiten definiert. Zu diesen Elementen der Erzeugnisstruktur wird jeweils die Funktionalität dargestellt und es werden technische Anforderungen an die Schnittstellen, Qualitätsforderungen und technische Anforderungen an die Entwicklungs- und SWPÄ-Umgebung definiert.
Technische Anforderungen, die keinem Element der Erzeugnisstruktur zugeordnet werden können, werden als allgemeine Anforderungen festgehalten.
1. Allgemeines
2. Allgemeine Anforderungen
3. Technische Anforderungen an das Gesamtsystem
4. Technische Anforderungen an Segmente
5. Technische Anforderungen an SW-Einheiten/HW-Einheiten
5.x.1. Identifikation des Elements
5.x.2. Gesamtfunktion des Elements
5.x.3. Technische Anforderungen an die Schnittstellen
5.x.3.1. Technische Anforderungen an die Nutzerschnittstelle
5.x.3.2. Technische Anforderungen an andere Schnittstellen
5.x.4. Qualitätsforderungen
5.x.4.1. Kritikalität
5.x.4.2. Technische Anforderungen der IT-Sicherheit
5.x.4.3. Technische Anforderungen an sonstige Qualitätsmerkmale
5.x.5. Technische Anforderungen an die Entwicklungs- und SWPÄ-Umgebung
Siehe Gliederungspunkt 1. Allgemeines.
Hier werden technische Anforderungen genannt, die keinem Element der technischen Architektur gesondert zugeordnet werden können.
Gliederung: siehe unten
Gliederung je Segment: siehe unten
Gliederung je SW-Einheit/HW-Einheit: siehe unten
Für jedes Element x (= Segment oder SW-Einheit/HW-Einheit) der Systemarchitektur sind die Technische Anforderungen wie folgt zu spezifizieren
Das betrachtete Architekturelement wird anhand der im KM-Plan festgelegten Konventionen identifiziert, und die zugehörige Langbezeichnung wird angegeben.
Die Funktionalität des Elements wird in ihrer Gesamtheit dargestellt; dabei ist auf die Aufgabe des Elements, auf Betriebsarten und Einsatzbereiche einzugehen.
Falls das betrachtete Element eine direkte Nutzerschnittstelle besitzt, wird hier deren technische Ausgestaltung beschrieben. Dazu können bei Softwareschnittstellen z. B. die Definition von Masken, Fenstern, Dialogabläufen gehören. Bei Hardwareschnittstellen sind dies z. B. Bedienelemente zur Einstellung, Parametrisierung und zur Werteeingabe. (Im Unterschied zu den Anwenderforderungen, wird hier nicht der Informationsbedarf, sondern die technische Umsetzung definiert.)
Für die Schnittstellen des betrachteten Elements zu anderen Elementen werden die technischen Anforderungen festgelegt. Die Identifikation der Schnittstellen und die jeweiligen Partner ergeben sich aus der Systemarchitektur.
Der Detailgrad der hier geforderten Beschreibung muß so gewählt werden, daß sie Ausgangspunkt und Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung sein kann.
Die Kritikalität des gesamten Elements wird genannt und begründet. Die Kritikalitätseinstufung muß mit den Kritikalitätsangaben der zugeordneten Anwenderforderungen verträglich sein.
Die im Rahmen der Anwenderforderungen definierten Anforderungen zur IT-Sicherheit werden in technische Anforderungen umgesetzt, die hier zu definieren sind. (Hierzu können z. B. gehören: die Forderung nach mechanischer Sicherung von Diskettenlaufwerken oder die Forderung nach softwaretechnischer Verhinderung eines neuen Bootvorgangs durch den Nutzer.)
Hier werden Anforderungen definiert an
- Zuverlässigkeit
- Übertragbarkeit
- Nutzerfreundlichkeit
- Effizienz
- Wartbarkeit
- Wiederverwendbarkeit
- statische und dynamische Leistungsdaten
- Änderbarkeit usw.
Basis ist die /DIN ISO IEC 9126, 91/
Dieses Kapitel ist für das System als Ganzes und für eigenständig und getrennt zu entwickelnde Elemente notwendig.
Hier sind Anforderungen an Entwicklungs-, Integrations- und Prüfeinrichtungen, die während Entwicklung und SWPÄ mit dem betrachteten Element der technischen Architektur in Verbindung stehen, zu beschreiben.
Zu definieren sind hier insbesondere Anforderungen an
- Entwicklungsrechner-Ausstattung,
- Zielrechner-Ausstattung,
- Zielrechner-bezogene Werkzeuge und
- Prüfeinrichtungen.
Anmerkungen:
- Die Angaben der zu einem Segment gehörigen SW-Einheiten/HW-Einheiten können editorisch in einem Kapitel zusammengefaßt werden. Dadurch können Detaillierungsebenen deutlich gemacht werden.
- Bei der Realisierungsbeauftragung einzelner technischer SW-Komponenten erhält der Realisierer immer die zum entsprechenden Element gehörigen Technischen Anforderungen sowie die relevante Menge der fachlichen Anforderungen.
Relevante fachliche Anforderungen an höhere Strukturebenen sind zu zerteilen, da sie nicht vollständig dem beauftragten Element zugeordnet werden können. Unklare Abgrenzungen zu anderen Teilen der Systemarchitektur müssen vermieden werden. Es darf insbesondere weder zu Überschneidungen (Gefahr der Doppelbeauftragung und unklarer Schnittstellen) oder Lücken in der Anforderungsabdeckung kommen.
Mail 0716 - Abgrenzung zwischen Anwenderforderungen und Technischen Anforderungen (716)
Mail 0634 - Re: Prüf-Grundsatz (634)
Mail 0595 - Re: Unterstützung der Betriebseinführung (595)
Mail 0524 - Mehrere Fragen zum V-Modell (524)
Mail 0484 - ISO 9126 = DIN 66272, s. Stahlknecht,P?
Mail 0435 - Abgrenzung zwischen Technischen und Nutzeranforderungen (435)
Mail 0401 - Kritikalitaeten/Funktionen-Matrix (401)
Mail 0265 - Gegenüberstellung der V92 SWE-Dokumente und der V97 (265)
Mail 0175 - Technische Anforderungen (175)