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Re: Unterstützung der Betriebseinführung (595)
Rau, H.-G.
Friday, 6. September 2002 13:16
Mail 0594

Mail 0595

Mail 0596
Sehr geehrter Herr Maiwald,
im aktuellen V-Modell gibt es für die von Ihnen angesprochene Tätigkeit eine
eigene SE-Hauptaktivität, nämlich die SE 9 "Überleitung in die Nutzung". Das
ist natürlich nur das Ende der Geschichte, die Vorbereitung auf die
Nutzungsphase erfolgt bereits vorher. Es beginnt in der SE 1, wo Sie in den
"Anwenderforderungen" unter "Organisatorische Einbettung (Kap. 6.2)" die
Vorgaben für die spätere Nutzung machen (können). Weitere Aussagen hierzu
können in den "Organisatorischen Randbedingungen (Kapitel 7.2)"
untergebracht werden, soweit sich die (späteren) Einsatzbedingungen bereits
auf den Erstellungszeitraum auswirken. Neben der operativen Nutzung ist auch
der Aspekt der späteren Wartung in der Aktivität SE 1.8 ("SWPÄ-Konzept
erstellen") sowie später in SE 2 und (Anforderungen an die Entwicklungs-
und SWPÄ-Umgebung in den "Technischen Anforderungen") abgedeckt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Systembegriff im Projekt so weit
zu fassen, dass neben dem Entwicklungsgegenstand im engeren Sinne (dem
SW-Produkt) auch Tätigkeiten der Geschäftsprozesse mit hinzugenommen werden,
zu denen es dann (später) eben keine Hardware/Software gibt, sondern "nur"
die Beschreibung von Verfahren.
Was (m.E.) so ein bisschen fehlt, ist ein Dokument, das speziell für die
Einführung gedacht wäre, ein "Überleitungskonzept" oder ggf ein
"Migrationskonzept" oder auch ein explizites "Ausbildungskonzept" (nicht zu
verwechseln mit der im V-Modell unter PM 10 angesprochenen
"Schulung/Einarbeitung"), da man nur selten davon ausgehen kann, dass ein
Altsystem abgeschaltet wird und zeitgleich das neue System (fehlerlos) den
Betrieb aufnimmt. Leider geht das V-Modell (implizit) irgendwo davon aus,
dass stets etwas ganz Neues entwickelt wird...
Insgesamt bedeutet das natürlich keineswegs, dass man die von Ihnen
beschriebene Problematik nicht im vorliegenden V-Modell "unterbringen"
könnte: Zum einen in den Planungsdokumenten (Projekthandbuch, Projektplan),
ggf. auch in einem Integrationsplan, denn auch die Zusammenführung der
technischen Anteile mit den Geschäftsprozessen gehört zur Integration in
diesem Sinne. Außerdem: Das V-Modell beschränkt Sie nicht durch die Vorgabe
von "maximal zulässigen Aktivitäten und Produkten", sondern Sie haben
Möglichkeit, weitere Produkte (über das hinaus, was das V-Modell vorsieht)
hinzuzunehmen, wenn dies im vorliegenden Projektfall erforderlich ist.
MfG
Hans-Gerd Rau
GPP AG
Ihr Partner für Kommunikation und Information
Kolpingring 18 a
D-82039 Oberhaching
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e-mail: h.rau@gppag.de
SE1 - System-Anforderungsanalyse
SE1.8 - Software-Pflege- und Änderungs-Konzept erstellen
SE2 - System-Entwurf
SE9 - Überleitung in die Nutzung
PM10 - Schulung/Einarbeitung
Anwenderforderungen 6.2. Organisatorische Einbettung
Anwenderforderungen 7.2. Organisatorische Randbedingungen
Systemarchitektur
Integrationsplan
Technische Anforderungen
Projekthandbuch
Projektplan