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    Abgrenzung zwischen Anwenderforderungen und Technischen Anforderungen (716)

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    Reiner Maiwald

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    24. Februar 2004

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    Von:                    Reiner.Maiwald@materna.de
    
    Liebe V-Modell-Gemeinde,
    
    bei einem unserer Projekte tauchen immer wieder Fragen zur Abgrenzung
    zwischen den Anwenderforderungen und den Technischen Anforderungen auf. Zur
    Zeit wird diskutiert, wo die Fehlermeldungen zu formulieren sind.
    
    Unsere derzeitige Vorgehensweise sieht die Beschreibung der
    Nutzerschnittstelle (Dialoge und Reports, Aussehen und Arbeitsweise) in
    einem eigenständigen Produkt "Technische Anforderungen Nutzerschnittstelle"
    vor. Diese Dokumente werden von den Realisierungsteams geschrieben und
    anschließend den Fachkonzepteteams vorgelegt.
    
    Die Fehlermeldungen sind nicht ausreichend ausformuliert, da den
    Realisierern dazu oft das fachliche Wissen fehlt. Gehören die
    Fehlermeldungen in die Anwenderforderungen (Beschreibung der
    Geschäftsprozesse) oder in die Beschreibung der Nutzerschnittstelle? Welche
    Maßnahmen kenn Sie, um die Vollständigkeit zu erreichen?
    
    Mit freundlichem Gruß
    
    i.A.
    Dipl.-Inform.
    Reiner Maiwald
    Business Center Government
    _____________________________________________
    MATERNA GmbH Information & Communications
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    Links to V-Model

    Anwenderforderungen / User Requirements
    Technische Anforderungen / Technical Requirements

    Previous Next This page online  •  GDPA Online  •  Last Updated 04.Mar.2004 by C. Freericks