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    Re: Abgrenzung zwischen Anwenderforderungen und Technischen Anforderungen (717)

    From

    Görres, S.

    Date

    24. Februar 2004 12:16

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    Content

    Von:                    Stefan Görres 
    Hallo Herr Maiwald,
    eigentlich sollte das ganz einfach sein. In SE 3.3 Anforderung an die
    Funktionalität definieren, ist vorgesehen, dass die Anforderungen an die
    Reaktionen einer SW-Einheit im Normal- und Ausnahmefall zu definieren
    sind. Damit sollten die Fehlermledungen als Quitung eines Ausnahmefalls
    dort mit untergebracht werden können.
    Ich hätte den Anspruch, dass derjenige, der die Normal- und
    Ausnahmefälle spezifiziert auch in der Lage sein sollte, sprechende
    Fehlermeldungen festzulegen, die dann zur Implementierungsvorgabe werden.
    Viele Grüße
    Stefan Görres

    Links to V-Model

    Anwenderforderungen / User Requirements
    Technische Anforderungen / Technical Requirements
    SE3.3 - Anf. an die Funktionalität definieren / SD3.3 - Definition of Requirements for the Functionality

    Previous Next This page online  •  GDPA Online  •  Last Updated 04.Mar.2004 by C. Freericks