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Re: Abgrenzung zwischen Anwenderforderungen und Technischen Anforderungen (721)
Meinhardt, H.-J.
Freitag, 27. Februar 2004 16:48
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Sehr geehrter Herr von Hagen,
Auf Ihr berechtigtes Interesse zu erfahren, wie Fehlermeldungen
demnächst im neuen V-Modell 200x behandelt werden, möchte ich aus dem
V-Modell-Team wie folgt reagieren:
Ausgangspunkt der Diskussion war die Frage von Herrn Maiwald "zur
Abgrenzung zwischen den Anwenderforderungen und den Technischen
Anforderungen . Zur Zeit wird diskutiert, wo die Fehlermeldungen
zu formulieren sind..." bezogen auf das V-Modell 97. Die Antworten
darauf haben sich logischerweise auf die "Art der Fehler" bezogen und
entsprechende Hinweise auf die Stellen im V-Modell 97 gegeben und
damit den Kern getroffen.
Antworten zum neuen V-Modell 200x:
* Als erstes eine allgemeine Antwort bzgl. der verschiedenen Anforderungsarten:
* Das V-Modell 200x wird nicht mehr den Begriff "technische Anforderungen"
verwenden, wohl aber die "Anwenderanforderungen". Letztere sind jene Anforderungen,
die eindeutig in der Verantwortung des Auftraggebers liegen müssen; der AG also ein
elementares Interesse hat, dass diese Anwenderanforderungen so sind, dass er seine
Projektrisiken minimiert kann, wenn er in die Beauftragung bzw. Ausschreibung geht.
* Wir werden aus der Sicht des AG ein Produkt/Dokument " Anwenderanforderungen (Lastenheft)"
mit folgenden Themen/Subprodukten definieren:
1. die Ausgangssituation und die Zielsetzung (mit einer überblicksartigen Gesamtsystembeschreibung
einschlich der Einbettung des Systems)
2. die funktionalen Anforderungen an das System
3. die nichtfunktionalen Anforderungen an das System, wie z.B. Anforderungen aufgrund vorhandener
Rahmenbedingungen, Anforderungen an die Qualität, Anforderungen an die Sicherheit oder
Anforderungen an die Abnahmeprozedur
4. eine Grobsystemarchitektur (aus Auftraggebersicht)
5. die Abnahmekriterien (aus Auftraggebersicht)
* Die Anwenderanforderungen werden dann in den Vorgehensbausteinen Systemerstellung, SW, HW
und "Auftragsvergabe, Projektbegleitung und Abnahme (AG)" weiter behandelt, d.h. in Anforderungen
wie die Anwenderanforderungen technisch umzusetzen sind. Im V-Modell 200x wird sichtbar, wie
die "Anwenderanforderungen" mit zunehmenden Designaktivitäten immer mehr verfeinert werden.
Die "Anwenderanforderungen" bilden sozusagen die Wurzeln eines Baums an Anforderungen, wobei
die "verfeinerten Anforderungen" beliebig tief entsprechend der Systemarchitektur geschachtelt
werden können.
* Die spezielle Antwort zur Fehlermeldung im V-Modell 200x:
Aufgrund meiner vorherigen Aussagen ist dann das Problem der "Platzierung der Behandlung
von Fehlern" relativ einfach abzuleiten:
* Die Festlegung der funktionalen Anforderungen an das System wird - soweit machbar und notwendig-
mit dem Beschreibungsmittel Use Case im V-Model 200x vorgenommen. Use Cases eignen sich, um
Ausnahmefälle (Fehlerbehandlung) hinsichtlich Nutzerschnittstelle abzudecken.
* Die Anforderungen an die Reaktionen einer SW- bzw. HW-Einheit im Ausnahmefall werden dann in
den jeweiligen VB SW und HW definiert.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Meinhardt
IABG mbH;Abt.IK31
Einsteinstr.20
85521 Ottobrunn
Tel:(089)6088 2838
Fax:(089)6088 3722
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Anwenderforderungen / User Requirements
Technische Anforderungen / Technical Requirements