Previous Next V-Model Official Homepage by IABG  
Part 3: Collection of Manuals Homepage  
Tailoring  Homepage  
T.4.3.2 Submodell QS  

  T.4.3.2 Submodel QA

AT TT Aktivität Begründung
zur Streichung
Auswirkungen
- - QS1 - QS-Initialisierung   
- QS1.1 - QS-Plan erstellen
  • Es handelt sich um ein Pflege-/Änderungsprojekt und der QS-Plan liegt vor.
  • QS-Plan kann von ähnlichem Projekt (gleiche Charakteristika) übernommen werden.
  • Das Produkt QS-Plan kommt von extern.
    QS1.2 - Prüfplan erstellen
  • Die QS-Regelungen sind vollständig im Projektplan beschrieben.
  • Das Produkt Prüfplan entfällt.
    - QS2 - Prüfungsvorbereitung
  • Prüfplan und Prüfspezifikation können aus ähnlichem Projekt (gleiche Charakteristika) übernommen werden.
  • -
    - QS2.1 - Prüfmethoden und -kriterien festlegen
  • Prüfspezifikation des Prüfgegenstands kann aus ähnlichem Projekt (gleiche Charakteristika) übernommen werden.
  • Die Prüfmethoden und -kriterien sind durch den AG vorgegeben.
  • Das Produkt Prüfspezifikation kommt von extern.
    QS2.2 - Prüfumgebung definieren
  • Prüfumgebung kann von ähnlichem (gleiche Charakteristika) Projekt übernommen werden.
  • Der Kapitelinhalt Prüfplan.Resources ist vorgegeben.
  • Der Prüfgegenstand ist ein Dokument (d. h. ungleich SW-Modul, Datenbank, SW-Komponent, SW-Einheit, Segment, oder System).
  • Das Kapitel Prüfplan.Resources entfällt.
    QS2.3 - Prüffälle festlegen
  • Der Prüfgegenstand ist ein Dokument (d. h. ungleich SW-Modul, Datenbank, SW-Komponent, SW-Einheit, Segment oder System).
  • Der Prüfgegenstand ist eine SW-Komponent, ein SW-Modul oder eine Datenbank; jedoch hat er keine Kritikalität und nur geringe Wartbarkeitsanforderungen.
  • Das Kapitel Prüfspezifikation.Prüffälle entfällt.
    QS2.4 - Prüfprozedur erstellen
  • Der Prüfgegenstand ist ein Dokument (d. h. ungleich SW-Modul, Datenbank, SW-Komponent, SW-Einheit, Segment oder System).
  • Die Prüfung ist so weit rechnergestützt, daß keine manuellen Eingriffe nötig sind.
  • Die Prüfprozedur ist trivial.
  • Der Prüfgegenstand ist eine SW-Komponente, ein SW-Modul oder eine Datenbank; jedoch hat er keine Kritikalität und nur geringe Wartbarkeitsanforderungen.
  • Das Produkt Prüfprozedur entfällt.
    QS3 - Prozeßprüfung von Aktivitäten
  • Die vorgegebenen Vorgehensweisen und das V-Modell sind bei den Projektbeteiligten hinreichend bekannt und bereits in zurückliegenden Projekten angewandt (Streichbedingung gilt nicht für sicherheitskritische Systeme).
  • -
    - - QS4 - Produktprüfung   
    QS4.1 - Prüfbarkeit feststellen
  • Für den Prüfgegenstand ist keine Prüfung im QS-Plan vorgesehen (Prüfungen sind mindenstens für Anwenderforderungen, Systemarchitektur und System gefordert).
  • Die Feststellung der Prüfbarkeit erfolgt informell bei der Entgegennahme des Prüfgegenstandes.
  • -
    - QS4.2 - Produkt inhaltlich prüfen
  • Für den Prüfgegenstand ist keine Prüfung im QS-Plan vorgesehen (Prüfungen sind mindenstens für Anwenderforderungen, Systemarchitektur und System gefordert).
  • -
    QS5 - QS-Berichtswesen
  • Das QS-Berichtswesen wird vom PM-Berichtswesen übernommen.
  • Aktivität PM9 - Informationsdienst/Berichtswesen darf nicht gestrichen werden.

    Tabelle T.25: Streichungen von Aktivitäten für Submodell QS

    Previous Next This page online  •  GDPA Online  •  Last Updated 03.Mar.2004 by C. Freericks