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QS2.1 - Prüfmethoden und -kriterien festlegen
| Prüfspezifikation des Prüfgegenstands kann aus ähnlichem Projekt (gleiche Charakteristika) übernommen werden.
Die Prüfmethoden und -kriterien sind durch den AG vorgegeben. |
Das Produkt Prüfspezifikation kommt von extern.
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QS2.2 - Prüfumgebung definieren
| Prüfumgebung kann von ähnlichem (gleiche Charakteristika) Projekt übernommen werden. |
Der Kapitelinhalt Prüfplan.Resources ist vorgegeben. |
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Der Prüfgegenstand ist ein Dokument (d. h. ungleich SW-Modul, Datenbank, SW-Komponent, SW-Einheit, Segment, oder System). |
Das Kapitel Prüfplan.Resources entfällt.
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QS2.3 - Prüffälle festlegen
| Der Prüfgegenstand ist ein Dokument (d. h. ungleich SW-Modul, Datenbank, SW-Komponent, SW-Einheit, Segment oder System).
Der Prüfgegenstand ist eine SW-Komponent, ein SW-Modul oder eine Datenbank; jedoch hat er keine Kritikalität und nur geringe Wartbarkeitsanforderungen. |
Das Kapitel Prüfspezifikation.Prüffälle entfällt.
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QS2.4 - Prüfprozedur erstellen
| Der Prüfgegenstand ist ein Dokument (d. h. ungleich SW-Modul, Datenbank, SW-Komponent, SW-Einheit, Segment oder System).
Die Prüfung ist so weit rechnergestützt, daß keine manuellen Eingriffe nötig sind.
Die Prüfprozedur ist trivial.
Der Prüfgegenstand ist eine SW-Komponente, ein SW-Modul oder eine Datenbank; jedoch hat er keine Kritikalität und nur geringe Wartbarkeitsanforderungen. |
Das Produkt Prüfprozedur entfällt.
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QS3 - Prozeßprüfung von Aktivitäten
| Die vorgegebenen Vorgehensweisen und das V-Modell sind bei den Projektbeteiligten hinreichend bekannt und bereits in zurückliegenden Projekten angewandt (Streichbedingung gilt nicht für sicherheitskritische Systeme). |
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QS4 - Produktprüfung |
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QS4.1 - Prüfbarkeit feststellen
| Für den Prüfgegenstand ist keine Prüfung im QS-Plan vorgesehen (Prüfungen sind mindenstens für Anwenderforderungen, Systemarchitektur und System gefordert).
Die Feststellung der Prüfbarkeit erfolgt informell bei der Entgegennahme des Prüfgegenstandes. |
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QS4.2 - Produkt inhaltlich prüfen
| Für den Prüfgegenstand ist keine Prüfung im QS-Plan vorgesehen (Prüfungen sind mindenstens für Anwenderforderungen, Systemarchitektur und System gefordert). |
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QS5 - QS-Berichtswesen
| Das QS-Berichtswesen wird vom PM-Berichtswesen übernommen. |
Aktivität PM9 - Informationsdienst/Berichtswesen darf nicht gestrichen werden.
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