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| 5 Regelungen Submodell Qualitätssicherung |
Regulations Submodel Quality Assurance
Inhalt
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5.1 Überblick
Qualität wird definiert als "die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen" (/ISO DIS 8402-1, 91/).
Die aufgestellten Anforderungen an das zu entwickelnde System werden im Laufe des Projekts durch detailliertere Anforderungen verfeinert und in den Produkten Anwenderforderungen und Technische Anforderungen festgehalten. Die im Submodell "Qualitätssicherung" (QS) beschriebenen Maßnahmen dienen dem Nachweis der Erfüllung dieser vorgegebenen Anforderungen, der präventiven Vermeidung von Mängeln und der Sicherstellung einer Prozeßqualität.
Zum einen wird Softwarequalität durch den Einsatz konstruktiver Maßnahmen erreicht (vgl. Abschnitt 5.1.1).
Zum anderen werden konstruktive Maßnahmen durch analytische Maßnahmen ergänzt (vgl. sAbschnitt 5.1.2).
Bei Projekten mit Auftragsvergabe an externe (industrielle) Auftragnehmer ist durch geeignete Vertragsvereinbarungen dafür zu sorgen, daß der Auftraggeber in angemessener Form an den Qualitätssicherungsmaßnahmen beteiligt ist. (Diese Beteiligung ist detailliert im QS-Plan festzuhalten.)
Unter die konstruktiven/präventiven Maßnahmen fällt beispielsweise:

Die im V-Modell anzuwendenden analytischen Maßnahmen lassen sich in eine Begriffshierarchie bringen (siehe Abbildung 5.2: Begriffshierarchie Prüfung).
Hinweis:
Auch eine Evaluation (z. B. IT-Sicherheit) ist eine analytische Maßnahme. Diese wird jedoch von einer neutralen, dazu befugten und unabhängigen Organisation durchgeführt und ist nicht Bestandteil der Regelungen des V-Modells. Die Evaluation kann entweder nach Abschluß der Entwicklung oder als begleitende Evaluation durchgeführt werden.

| Prüfaktivität | Produktersteller | QS-Verantwortlicher | Prüfer | AG/Anwender |
|---|---|---|---|---|
| Selbstprüfung | v | |||
| Prozeßprüfung | v | m | ||
| Produktprüfung | b | m | v | |
| Validierung | m | v | m |
Legende:
v verantwortlich
b beratend
m mitwirkend
In den Planungsaktivitäten (QS1 - QS-Initialisierung, QS2 - Prüfungsvorbereitung) werden einerseits allgemeine, andererseits produktspezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen festgelegt. Dadurch werden Nachweise und Lenkungsaktivitäten erst möglich.
Prüfaktivitäten (QS3 - Prozeßprüfung von Aktivitäten, QS4 - Produktprüfung) haben Nachweischarakter. Sie dienen zur Kontrolle von erstellten Produkten und durchgeführten Aktivitäten. Erst nach erfolgreicher Nachweisführung (Produkt geht in Zustand "akzeptiert" über) dürfen diese Produkte zur Entwicklung weiterer Produkte verwendet werden.
In den Lenkungsaktivitäten (QS5 - QS-Berichtswesen) wird PM informiert, wenn sich Probleme abzeichnen. Auftauchende Fehler werden gesammelt, klassifiziert und analysiert. Bei massivem Auftauchen gleichartiger Probleme wird im Rahmen von QSder Ursache nachgegangen. Mögliche Korrekturmaßnahmen werden aufgezeigt. Die Ergebnisse der Prüfaktivitäten liefern die für die Lenkung notwendigen zuverlässigen Informationen.
Die Prüfung am Bearbeitungsende ist eine Selbstprüfung und wird im Submodell SE durchgeführt.
Welche Verpflichtungen die Entwickler hinsichtlich der Durchführung von Selbstprüfungen haben, ist festzulegen.
Folgende Abstufung kommt hierfür beispielsweise in Betracht:
| Art der Vorgaben für den Entwickler | Verpflichtungen seitens des Entwicklers |
|---|---|
| Keine Vorgaben (außer generell Nachvollziehbarkeit) | Dokumentation in freier Form |
| Statistische Vorgaben (z. B. Mindestabdeckung) zur Durchführung der Prüfung | Dokumentation muß den Vorgaben entsprechen |
| Genaue Spezifikation der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Prüfung | Prüfprotokoll gemäß Submodell QS |
Die Abwicklung der Selbstprüfung gemäß genauer Spezifikation unterscheidet sich von der (formellen) Prüfung allein dadurch, daß die Prüfaktivitäten vom Entwickler durchgeführt werden. (In diesem Fall müssen dem Entwickler von QSalle relevanten Prüfunterlagen, d. h. Prüfspezifikation und Prüfprozedur, zur Verfügung gestellt werden.) Eine Abwicklung der Selbstprüfung gemäß genauer Spezifikation macht die formelle Prüfung jedoch nicht überflüssig.
Die (formelle) Prüfung wird nach den Regelungen des Submodells QSdurchgeführt. Sie stellt eine auch für Außenstehende nachvollziehbare Nachweisführung dar, daß das Prüfobjekt die gestellten Anforderungen erfüllt. Das Prüfobjekt rückt bei erfolgreicher Nachweisführung in den Zustand "akzeptiert" vor. Die Prüfung wird gemäß Prüfplan, Prüfspezifikation und Prüfprozedur durchgeführt.
Bezüglich der (formellen) Prüfung müssen verschiedene Arten der (organisatorischen) Durchführung unterschieden werden. Welche Art im konkreten Projekt zu wählen ist, hängt einerseits von der Projektsituation ab (z. B. Fachkompetenz und Kapazität des QS-Verantwortlichen), andererseits aber auch von den fachlichen Projektgegebenheiten (z. B. Isolierbarkeit der Prüfaktivitäten). Bei der folgenden Beschreibung ist als "QS-Verantwortlicher" stets eine Rolle (gemäß Rollen-Definition in R - Rollenkonzept im V-Modell) zu verstehen.
Die Beteiligung des QS-Verantwortlichen bei einer (formellen) Prüfung kann auf drei verschiedene Arten B1 bis B3 (Beteiligungsart) erfolgen:
5.2 Die Aktivitäten des Submodells QS
Abbildung 5.3: Überblick of Functions in Submodel QS
Which SE products contain the relevant requirements depends on the corresponding level:
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GDPA Online
Last Updated 01.Jan.2002
Updated by Webmaster
Last Revised 01.Jan.2002
Revised by Webmaster
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