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    Re: Betriebshandbücher als Forderung vom Auftraggeber (700)

    From

    Seemann, R.

    Date

    Donnerstag, 14. August 2003 16:58

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    Content

    Von:            	Rahel Seemann 
    
    
    Hallo Herr Hörz,
    
    die Forderung nach einem Betriebshandbuch scheint mir im Tailoring
    niedergelegt zu werden.
    Es gibt ja das V-Modell-Produktmuster "Betriebshandbuch", auch, wenn es von
    der Ausgestaltung her vielleicht etwas mager ist und der Inhalt mit dem
    Kunden diskutiert werden sollte, ebenso wie die von Hrn. Beckmann genannten
    Aspekte der Verantwortlichkeiten.
    In das Produkt "Betriebshandbuch" wird bei der Durchführung mehrerer
    Aktivitäten geschrieben, z.B. SE 2.6, SE 3, SE 3.5, SE 4, SE 5.
    
    Wenn das Betriebshandbuch nicht bei diesen Aktivitäten erstellt werden soll,
    könnte man beim Tailoring für das Projekt eine neue Aktivität
    "Betriebshandbuch schreiben" ergänzen. Diese Lösung erscheint mir ohnehin
    realistischer, denn ich habe es noch nie erlebt, dass bereits während
    Architekturentwurf und SW-Design ein Betriebshandbuch geschrieben wurde und
    kann auch den Sinn dieser frühzeitigen Erstellung nicht so recht erkennen.
    
    Viele Grüße und noch schönes Schwitzen heute!
    
    Rahel Seemann
    
    vm-d-l wrote:
    
    > Von:                    Dr.Markus.Beckmann@t-online.de (Markus Beckmann)
    >
    > Hallo Herr Hörz!
    >
    > On Wed, 13 Aug 2003 17:23:09 +0200, you wrote:
    >
    > > Liebe V-Modell Gemeinde
    > >
    > > unser Auftraggeber fordert neben einem Backup- und Restore-Konzept mit
    > > gewissen Anforderungen auch  eine Betriebshandbuch, das dem
    > > Betreiberpersonal die Durchführung dieser Prozesse erlaubt.
    > > An welcher Stelle in den Anwenderforderungen (oder überhaupt an anderer
    > > Stelle) muss denn diese Forderung hinterlegt werden?
    >
    > Die Frage scheint mir hier doch eher einen juristischen als
    > einen SE-technischen Hintergrund zu haben. Von daher kann
    > eigentlich jede Antwort nur falsch sein.
    >
    > Ansonsten kann man nur sagen: "Kommt darauf an...!" (Also
    > auch nicht sehr hilfreich...)
    >
    > Ohne die Anforderungen zu kennen, ist diese Frage schwer zu
    > beantworten. Sind sie sehr detailiert formuliert oder eher
    > grob. Steht dort explizit, welche Dokumente - bzw. welche
    > Produkte des V-Modells - zu liefern sind? Oder steht da
    > so etwas wie "Anwender-/Systemdokumentation ist zu erstellen."
    > Dann lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, was zu
    > liefern ist - ein zweiseitiges Blättchen mit ein paar "Koch-
    > rezepten" oder ein detailliertes "Handbuch" mit x-hundert
    > Seiten Analysen, Betriebsprozessen, ...
    >
    > Und dann ist ggf. noch zu klären, wer was zu liefern hat?
    > Wird das neue Produkt z.B. in eine größere Systemlandschaft
    > integriert und die Betriebsprozesse werden in bereits vor-
    > handene Betriebsstrukturen eingebettet, kann es sinnvoll
    > sein, dass der AG das eigentliche Betriebshandbucg erstellt.
    > Der Lieferant muss dann "lediglich" die Informationen zu
    > den systemspezifischen Teilen liefern.
    > Die Prozesse, die die benötigten Informationen generieren,
    > sind ja im V-Modell zu finden.
    >
    > Eine allgemeine Antwort, die sich AG und AN dann "gegensei-
    > tig um die Ohren hauen können", ist m.E. nahezu unmöglich.
    >
    > Viele Grüße
    > Markus Beckmann
    >
    > > Viele Grüße
    > > Stefan Hörz
    > > __________________________________________________________
    > > Infinis GmbH   -   Taläckerstr. 30   -   D-70437 Stuttgart
    > > Tel. +49 711 849910-11              Fax +49 711 849910-911
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    >
    > --
    > Dr. Markus Beckmann
    > Mainz

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