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    Re: Betriebshandbücher als Forderung vom Auftraggeber (696)

    From

    Beckmann, M.

    Date

    Mittwoch, 13. August 2003 22:30

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    Content

    Von:            	Dr.Markus.Beckmann@t-online.de (Markus Beckmann)
    
    
    Hallo Herr Hörz!
    
    On Wed, 13 Aug 2003 17:23:09 +0200, you wrote:
    
    > Liebe V-Modell Gemeinde
    >
    > unser Auftraggeber fordert neben einem Backup- und Restore-Konzept mit
    > gewissen Anforderungen auch  eine Betriebshandbuch, das dem
    > Betreiberpersonal die Durchführung dieser Prozesse erlaubt.
    > An welcher Stelle in den Anwenderforderungen (oder überhaupt an anderer
    > Stelle) muss denn diese Forderung hinterlegt werden?
    
    Die Frage scheint mir hier doch eher einen juristischen als
    einen SE-technischen Hintergrund zu haben. Von daher kann
    eigentlich jede Antwort nur falsch sein.
    
    Ansonsten kann man nur sagen: "Kommt darauf an...!" (Also
    auch nicht sehr hilfreich...)
    
    Ohne die Anforderungen zu kennen, ist diese Frage schwer zu
    beantworten. Sind sie sehr detailiert formuliert oder eher
    grob. Steht dort explizit, welche Dokumente - bzw. welche
    Produkte des V-Modells - zu liefern sind? Oder steht da
    so etwas wie "Anwender-/Systemdokumentation ist zu erstellen."
    Dann lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, was zu
    liefern ist - ein zweiseitiges Blättchen mit ein paar "Koch-
    rezepten" oder ein detailliertes "Handbuch" mit x-hundert
    Seiten Analysen, Betriebsprozessen, ...
    
    Und dann ist ggf. noch zu klären, wer was zu liefern hat?
    Wird das neue Produkt z.B. in eine größere Systemlandschaft
    integriert und die Betriebsprozesse werden in bereits vor-
    handene Betriebsstrukturen eingebettet, kann es sinnvoll
    sein, dass der AG das eigentliche Betriebshandbucg erstellt.
    Der Lieferant muss dann "lediglich" die Informationen zu
    den systemspezifischen Teilen liefern.
    Die Prozesse, die die benötigten Informationen generieren,
    sind ja im V-Modell zu finden.
    
    Eine allgemeine Antwort, die sich AG und AN dann "gegensei-
    tig um die Ohren hauen können", ist m.E. nahezu unmöglich.
    
    Viele Grüße
    Markus Beckmann
    
    
    > Viele Grüße
    > Stefan Hörz
    > __________________________________________________________
    > Infinis GmbH   -   Taläckerstr. 30   -   D-70437 Stuttgart
    > Tel. +49 711 849910-11              Fax +49 711 849910-911
    > Mobile +49 170 9021640     Mailto:stefan.hoerz@infinis.net
    
    --
    Dr. Markus Beckmann
    Mainz

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