1996-1997-1998-1999-2000-2001-2002-2003
Re: Betriebshandbücher als Forderung vom Auftraggeber (705)
Kollischan, K.
Samstag, 16. August 2003 13:34
Mail 0695 (Color = Brown)

Mail 0696

Mail 0697

Mail 0698 (Color = Blue)

Mail 0699

Mail 0700

Mail 0701

Mail 0702

Mail 0703

Mail 0698 (Color = Green)

Mail 0705
Von: Dr.Markus.Beckmann@t-online.de (Markus Beckmann)
Hallo Herr Kollischan!
Da die Anforderungen das "WAS" im Projekt festlegen und ganz
am Anfang des Projektgeschehens stehen, gehören m.E. die An-
forderung an die Dokumentation in die "Anwenderforderungen"
- und zwar, wie Sie sagen, in 6.3.
Das Projekthandbuch legt das "WIE" zum Projekt insofern fest,
als es den methodischen Rahmen - durch Entwicklung des pro-
jektspezifischen V-Modells - absteckt. Das "WIE" wird durch
ein paar "Fixpunkte" kontrollierbar gemacht. Darum werden
die Liefergegenstände im Projekthandbuch genannt.
Dier könnte zum Beispiel angegeben sein, dass unter den "V-
modellschen" Informationen zum Betriebshandbuch auch ein
"Backup- und Restore-Konzept" einschließen, wie auch das
eigentlich Betriebshandbuch.
Sofern das Betriebshandbuch Besonderheiten aufweist - wie
etwa bzgl. der Integration systemspezifischer Betriebspro-
zeduren in bestehende betriebliche Abläufe - dann sollte
auxh das schon in den Anforderungen angegeben sein. Insofern
ist es also durchaus Möglich, dass auch inhaltliche Aspekte
eines Betriebshandbuches in den Anforderungen auftauchen.
KURZFASSUNG:
- Die Verpflichtung, ein Betriebshandbuch zu erstellen,
sollte durch (eine) Anforderung[en] abgedeckt sein.
- Ob diese explizit das Betriebshandbuch nennt und Details
seines Inhaltes beschreibt, hängt vom Projekt ab. (M.E.
lieber mehr schreiben!).
- Das PHB nennt alle Liefergegenstände (noch einmal) - also
ggf. auch das Betriebshandbuch -, da sie "Fixpunkte" des
weiteren Projektverlaufs sind.
Herzliche Grüße
Markus Beckmann
On Fri, 15 Aug 2003 20:33:25 +0200, you wrote:
> Hallo Herr Plögert, liebe V-Modeller
>
> ich lerne gerne dazu, was die Handhabung des V-Modells betrifft.
>
> Da ich ja empfohlen habe, die Anforderung, dass ein
>
> >> neben einem Backup- und
> > > Restore-Konzept mit gewissen Anforderungen auch eine
> > > Betriebshandbuch, das dem Betreiberpersonal die
> > > Durchführung dieser Prozesse erlaubt
>
> gefordert wird, unter Afo_6.3 zu erfassen, hätte ich noch eine Verständnisfrage.
>
> Der Systembegriff aus ISO/IEC 12207 wie er im V-Modell verwendet wird, beinhaltet m. E. auch die Dokumentation, die zum Programm zu erstellen ist. Ein Betriebshandbuch würde ich wiederum als Dokumentation bezeichnen. Daher sollte dies doch auch in den Anwenderforderungen beschrieben sein -
> wohlgemerkt nicht der Inhalt der Betriebshandbuchs, sondern nur, dass ein derartiges Dokument, das dieses und jenes leisten soll, gefordert ist.
>
> (Dies schließt natürlich nicht aus, dass es nicht auch im PHB vermerkt werden kann.)
>
> Eine Rückmeldung dazu würde mich freuen.
>
> Viele Grüße und ein Schönes Wochende
> Karl Kollischan
>
> Dr. Karl Kollischan
> IT-Consultant
> PRO DV Software AG Tel: 0911 - 9673936
> GS Nürnberg Mobil: 0170 - 6357210
> Südwestpark 60 e-Mail: karl.kollischan@prodv.de
> 90449 Nürnberg
>
>
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: vm-d-l [mailto:vm-d-l@gmx.de]
> > Gesendet: Donnerstag, 14. August 2003 17:51
> > An: Multiple recipients of V-Modell-Mailingliste
> > Betreff: Re: Betriebshandbücher als Forderung vom Auftraggeber (698)
> >
> >
> > Hall Herr Hörz,
> >
> > > Betreff: Betriebshandbücher als Forderung vom Auftraggeber (695)
> > >
> > > unser Auftraggeber fordert neben einem Backup- und
> > > Restore-Konzept mit gewissen Anforderungen auch eine
> > > Betriebshandbuch, das dem Betreiberpersonal die
> > > Durchführung dieser Prozesse erlaubt. An welcher Stelle in
> > > den Anwenderforderungen (oder überhaupt an anderer
> > > Stelle) muss denn diese Forderung hinterlegt werden?
> >
> > Wenn Ihr Auftraggeber ein Betriebshandbuch (manchmal auch
> > Betriebsführungskonzept genannt) fordert, so sollte dies im
> > Projekthandbuch (als Deliverable) vermerkt sein. Mit den
> > Anwenderforderungen hat dies eigentlich nichts zu tun. Hier
> > stehen lediglich die Anforderungen an die Funktionalität des
> > künftigen Systems.
> >
> > Der Input für diese Betriebsinformationen wird während der
> > Aktivitäten SE 2- SE5 gesammelt, aber erst in
> > SE 8.3 fertig gestellt.
> >
> > Viele Grüße
> >
> > Klaus Plögert
> >
> >
> > > Viele Grüße
> > > Stefan Hörz
> > > __________________________________________________________
> > > Infinis GmbH - Taläckerstr. 30 - D-70437 Stuttgart
> > > Tel. +49 711 849910-11 Fax +49 711 849910-911
> > > Mobile +49 170 9021640 Mailto:stefan.hoerz@infinis.net
> >
> > ********************************************
> > Dr. Klaus P. Ploegert
> > IABG mbH
> > Dept.: IK61 Tel: +49-89-6088-3420
> > D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20 Fax: +49-89-6088-3722
> >
> > Germany
> > E-Mail: ploegert@iabg.de Mobil: 0172-9302352
> > URL: http://www.v-modell.iabg.de
> > http://www.iabg.de
--
Dr. Markus Beckmann
Mainz
Afo_6.3 Nutzung / Afo_6.3 Utilization
Betriebshandbuch / Operator Manual
Projekthandbuch / Project Manual