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| RE 1.1: Ist-Aufnahme durchführen |
RE1.1 - Recording of Actual Status
Inhalt
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Produktfluß
| von | Produkt | nach | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktivität | Zustand | Kapitel | Titel | Aktivität | Zustand | ||||||||||||
| Extern (1) | - | Alle | vorhandener Quellcode | - | -
| Extern (1) |
- |
Alle |
weitere Informationen (2) |
- |
-
| - |
- |
2 |
Anwenderbedarf. |
Ist-Aufnahme RE1.2 |
RE1.3 RE1.4 RE1.5 in Bearb.
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Abwicklung
Voraussetzung für die Ermittlung weiterer Informationen (und Informationsquellen) ist es im allgemeinen, daß der Ermittlung vorausgehend oder parallel dazu eine Einarbeitung in die Umwelt des Auftraggebers erfolgt, d. h. in dessen Aufbau- und Ablauforganisation sowie in Dienstvorschriften, Erlasse, Gesetze, Richtlinien und ähnliches, wodurch die fachlichen Aufgaben von Anwendern und Nutzern beeinflußt werden.
Geeignete Suchräume für die Ermittlung weiterer Informationen (und Informationsquellen) sind das Umfeld von Anwendern, Nutzern, SE-, QS-, KM- und PM-Verantwortlichen. Geeignete Informationen können in schriftlicher bzw. maschinenlesbarer Form, aber auch in Form von Wissen vorliegen, das von den jeweiligen Wissensträgern erfragt werden muß.
Vorrangiges Interesse wird bei der Ist-Aufnahme der Erfassung des Quellcodes und der fachlichen Informationen gewidmet, weil sie die wesentlichen Eingangsgrößen für die geplante Reverse-Engi-neering-Maßnahme sind. Demgegenüber ist die Erfassung von SW-technischen Informationen, z. B. über den SW-Entwurf (Modul/Datenbank), die SW-Architektur und die Technischen Anforderungen, von untergeordneter Bedeutung, weil sie beim Reverse Engineering unmittelbar aus dem Quellcode abgeleitet werden können. Die Aufnahme solcher Informationen ist allenfalls dadurch gerechtfertigt, daß auch sie Informationen über die fachliche Sicht auf die Software enthalten können. Da keine Übernahme der SW-technischen Informationen in die im weiteren Verlauf der Reverse-Engineering-Maßnahme entstehenden Produkte, insbesondere auch keine Transformation vorhandener SW-technischer Dokumente in V-Modell-Produkte, vorgesehen ist, muß ihre Korrektheit und ihre Konsistenz mit dem Quellcode nicht nachgewiesen werden. Das wäre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch wenig sinnvoll, weil die unmittelbare Ableitung der SW-technischen Informationen aus dem Quellcode mit geringerem Aufwand möglich ist
Bevor die ermittelten Informationen archiviert werden, werden sie unter geeigneten Gesichtspunkten strukturiert:
Empfehlungen
Änderungen sollten nur an einer Kopie der erfaßten Informationen vorgenommen werden, damit der ursprüngliche Informationsbestand als Beleg gegenüber dem Auftraggeber erhalten bleibt.
(2) sonstige System- und Softwaredokumentation und alle weiteren verfügbaren Informationen.
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GDPA Online
Last Updated 01.Jan.2002
Updated by Webmaster
Last Revised 01.Jan.2002
Revised by Webmaster
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