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Re: Mehrere Fragen zum V-Modell (524) 1. Frage (526)
Plögert, K.
Thursday, 23. November 2000 13:21
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> From: Rahel Seemann
> im folgenden sind einige Fragen und Anmerkungen zum V-Modell
> aufgelistet, die ich hier stellen bzw. zur Diskussion stellen möchte.
> Ich bin für jede Antwort dankbar.
>
> · Anforderungszuordnung in Systemarchitektur und SW-Architektur
> SWArc_5: Die Anforderungszuordnung: ist nur ein kleiner Bestandteil der
> Beschreibung der Aktivität 4.1. Ganz anders wird das in der Entsprechung
> in SE 2 gehandelt: Hier ist es eine separate Aktivität. Aufgrund dieser
> unterschiedlichen Behandlung entsteht der Eindruck, daß die Zuordnung
> der technischen Anforderungen weniger wichtig als die der
> Anwenderforderungen ist. Ist das so beabsichtigt? Wenn ja, warum?
Anforderungszuordnungen gibt es im V-Modell in zweifacher Art:
1) Anforderungen -> Entwurfsobjekten
2) Anforderungen -> Testfälle
Wir sprechen im weiteren von 1)
In allen Architekturdokumenten im V-Modell wurde ein Kapitel für die
Anforderungszuordnung vorgesehen. Ziel dieser Anforderungszuordnung
soll sein, dass keine Anforderung (hinsichtlich der Erfüllung)
vergessen wird. Ein weiterer Aspekt trifft das Änderungswesen. Ändert
sich eine Anforderung, so kann man recht schnell nachschauen, an
welchen SW- oder HW-Teilen Änderungen erforderlich sind und kann
somit den Änderungsaufwand gut abschätzen.
In SE 2 ist die Anforderungszuordnung eine eigene Aktivität. Dies ist
sinnvoll so, weil ich (aus welchen Gründen auch immer) diese
Aktivität wegtailorn kann (das ist zulässig).
In SE 4.1 wurde die Anforderungszuordnung in die Aktivität
integriert. Dies ist m. E. schlecht, da ich die Anforderungszuordnung
so nicht wegtailorn kann.
Damit wird die Anforderungszuordnung ungleich behandelt. In SE 2 kann
ich sie weglassen, bei SE 4 kann ich es nicht.
Meiner Einschätzung nach ist die Anforderungszuordnung bei
SE 2 viel wichtiger als bei SE 4. Zu diesem Sachverhalt habe ich
bereits einen Änderungsantrag (Nr. 003) formuliert.
Nützen Sie das Diskussionsforum der Änderungsanträge (im ANSSTAND),
um Ihre persönliche Meinung zu diesem Sachverhalt auszudrücken!
Zu den anderen Fragen werde ich (vielleicht) zu einem späteren
Zeitpukt Stellung beziehen.
Viele Grüsse nach Berlin
Klaus Plögert
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Dr. Klaus P. Ploegert
IABG mbH
Dept.: IK61 Tel: +49-89-6088-3420
D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20 Fax: +49-89-6088-3722
Germany
E-Mail: ploegert@iabg.de Mobil: 0172-9302352
URL: http://www.v-modell.iabg.de
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SE4.1-SW - SW-Architektur entwerfen
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