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    Re: Mehrere Fragen zum V-Modell (524) 1. Frage (526)

    From

    Plögert, K.

    Date

    Thursday, 23. November 2000 13:21

    History

    Mail 0524 (Color: Green)

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    Content

    > From:           	Rahel Seemann 
     
    > im folgenden sind  einige Fragen und Anmerkungen zum V-Modell
    > aufgelistet, die ich hier stellen bzw. zur Diskussion stellen möchte.
    > Ich bin für jede Antwort dankbar.
    > 
    > · Anforderungszuordnung in Systemarchitektur und SW-Architektur
    > SWArc_5: Die Anforderungszuordnung: ist nur ein kleiner Bestandteil der
    > Beschreibung der Aktivität 4.1. Ganz anders wird das in der Entsprechung
    > in SE 2 gehandelt: Hier ist es eine separate Aktivität. Aufgrund dieser
    > unterschiedlichen Behandlung entsteht der Eindruck, daß die Zuordnung
    > der technischen Anforderungen weniger wichtig als die der
    > Anwenderforderungen ist. Ist das so beabsichtigt? Wenn ja, warum?
    
    Anforderungszuordnungen gibt es im V-Modell in zweifacher Art:
    
    1) Anforderungen -> Entwurfsobjekten
    2) Anforderungen -> Testfälle
    
    Wir sprechen im weiteren von 1)
    
    In allen Architekturdokumenten im V-Modell wurde ein Kapitel für die 
    Anforderungszuordnung vorgesehen. Ziel dieser Anforderungszuordnung 
    soll sein, dass keine Anforderung (hinsichtlich der Erfüllung) 
    vergessen wird. Ein weiterer Aspekt trifft das Änderungswesen. Ändert 
    sich eine Anforderung, so kann man recht schnell nachschauen, an 
    welchen SW- oder HW-Teilen Änderungen erforderlich sind und kann 
    somit den Änderungsaufwand gut abschätzen.
    
    In SE 2 ist die Anforderungszuordnung eine eigene Aktivität. Dies ist 
    sinnvoll so, weil ich (aus welchen Gründen auch immer) diese 
    Aktivität wegtailorn kann (das ist zulässig). 
    
    In SE 4.1 wurde die Anforderungszuordnung in die Aktivität 
    integriert. Dies ist m. E. schlecht, da ich die Anforderungszuordnung 
    so nicht wegtailorn kann. 
    
    Damit wird die Anforderungszuordnung ungleich behandelt. In SE 2 kann 
    ich sie weglassen, bei SE 4 kann ich es nicht. 
    
    Meiner Einschätzung nach ist die Anforderungszuordnung bei 
    SE 2 viel wichtiger als bei SE 4. Zu diesem Sachverhalt habe ich 
    bereits einen Änderungsantrag (Nr. 003) formuliert. 
    
    Nützen Sie das Diskussionsforum der Änderungsanträge (im ANSSTAND), 
    um Ihre persönliche Meinung zu diesem Sachverhalt auszudrücken!
    
    Zu den anderen Fragen werde ich (vielleicht) zu einem späteren 
    Zeitpukt Stellung beziehen.
    
    Viele Grüsse nach Berlin
    
    Klaus Plögert
    
    *********************************************************
    Dr. Klaus P. Ploegert
    IABG mbH
    Dept.:  IK61                        Tel: +49-89-6088-3420
    D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20  Fax: +49-89-6088-3722              
    Germany
    E-Mail: ploegert@iabg.de            Mobil: 0172-9302352
    URL:    http://www.v-modell.iabg.de
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