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Mail 0628  

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    Re: Tailoring / Individuelle Anpassungen (628)

    From

    Uthke, E.

    Date

    Dienstag, 28. Januar 2003 05:21

    History

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    Mail 0628

    Content

    Schön, dass hier mal Leben in die Liste kommt...
    Dies zeigt zumindest, dass ein gewisser Erklärungsbedarf besteht.
    Aber gerade dafür existiert diese Liste.
    
    Zunächst grundsätzlich: Das V-Modell bietet gewisse Freiheiten,
    die mißbraucht werden können. Rainer Midderhoff in seinem Beitrag
    Mail 0624(624) hat gezeigt, was im Extremfall mißbräuchlich angestellt werden
    kann.
    
    Es ist aber gerade der Vorteil einer gewissen Flexibilität, um
    für unterschiedliche Projektsituationen ein angemessenes Maß
    an Regelungen vorschreiben zu können.
    
    Bei jedem Tailoring ist selbstverständlich zu berücksichtigen,
    dass die Mindestanforderungen bei Streichungen erfüllt bleiben.
    Hier verweise ich auf den Abschnitt T.2.1.1 "Berücksichtigung
    der Mindestanforderungen" auf Seite T-4 des Teil 3 "Handbuchsammlung".
    
    Schriftlich festgehalten wird das projektspezifische Vorgehensmodell
    im Projekthandbuch, wobei der AG ein Wörtchen mitzureden hat;
    der QS-Verantwortliche prüft dann das Projekthandbuch und kann
    dabei z.B. mißbräuchliche Streichungen oder sonstige Ungereimtheiten
    zurückweisen. Näheres steht unter der Aktivität PM 1.3
    
    Im übrigen schadet auch ein Blick auf die FAQ nicht ;-)
    
    Ich verweise auf
    
    http://www.v-modell.iabg.de/faq01.htm#Heading18 (FAQ in GDPA) 
    
    Dort steht:
    
    Wie weit kann man das V-Modell anpassen? 
    Dazu ist folgendes zu sagen: 
    Es  ist vorgesehen, daß die Auswahl der Aktivitäten und Produkte an die Projektsituation 
        angepaßt werden kann. 
    Die Aktivitätenbeschreibungen können angepaßt werden (reduziert, aber auch ergänzt). 
    Teilweisewerden in der Syntax der bestehenden Aktivitäten neue Aktivitäten geschaffen. 
    Teilweisewerden die Aktivitätenbezeichnungen angepaßt: 
        Z. B. anstelle QS 2.1 »Prüfmethoden und -kriterien festlegen« wird geschrieben QS 2.1 
        »Checkliste für Review Anwenderforderungen erstellen« 
    
    Eine Abänderung von Aktivitätenbezeichnungen ist also explizit zugelassen.
    Dass solche Modifikationen (auch von Produktbezeichnungen) inhaltlich
    sinnvoll sein müssen, versteht sich von selbst (und wird bei der Prüfung
    des Projekthandbuchs hinterfragt werden müssen).
    
    Was die (ernstgemeinte?) Frage betriftt: "Was bleibt vom V-Modell übrig?",
    dazu folgendes:
    
    Auch nach Umbenennung von Aktivitäten- und Produktbezeichnungen haben
    wir...
    1. ... ein (hoffentlich) konsistentes Netz von Aktivitäten
       und Produkten (egal, wie diese nun konkret heißen).
    2. ... konsistente Produktmuster, die im Laufe des Projekts ausgefüllt
       werden.
    2. ... ein Rollenkonzept.
    3. ... Submodelle, insbesondere die Trennung von Entwicklungs- zu
       Prüfaktivitäten, mit ihren Schnittstellen.
    
    ...sicher habe ich noch einige wichtige Aspekte vergessen.
    
    Ekkehard Uthke
    (V-Modell-Spezialist und vm-d-l-Moderator)
    

    Links to V-Model

    T.2.1.1 Berücksichtigung der Mindestanforderungen / T.2.1.1 Consideration of the Minimum Set
    Projekthandbuch / Project Manual
    QS-Verantwortlicher / QA Manager
    PM1.3 - Projektspezifisches V-Modell erstellen / PM1.3 - Generation of Project-Specific V-Model
    http://www.v-modell.iabg.de/faq01.htm#Heading18 (FAQ in GDPA)
    QS2.1 - Prüfmethoden und -kriterien festlegen / QS2.1 - Definition of Assessment Methods and Criteria

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