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Re: Tailoring / Individuelle Anpassungen (628)
Uthke, E.
Dienstag, 28. Januar 2003 05:21
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Schön, dass hier mal Leben in die Liste kommt...
Dies zeigt zumindest, dass ein gewisser Erklärungsbedarf besteht.
Aber gerade dafür existiert diese Liste.
Zunächst grundsätzlich: Das V-Modell bietet gewisse Freiheiten,
die mißbraucht werden können. Rainer Midderhoff in seinem Beitrag
Mail 0624(624) hat gezeigt, was im Extremfall mißbräuchlich angestellt werden
kann.
Es ist aber gerade der Vorteil einer gewissen Flexibilität, um
für unterschiedliche Projektsituationen ein angemessenes Maß
an Regelungen vorschreiben zu können.
Bei jedem Tailoring ist selbstverständlich zu berücksichtigen,
dass die Mindestanforderungen bei Streichungen erfüllt bleiben.
Hier verweise ich auf den Abschnitt T.2.1.1 "Berücksichtigung
der Mindestanforderungen" auf Seite T-4 des Teil 3 "Handbuchsammlung".
Schriftlich festgehalten wird das projektspezifische Vorgehensmodell
im Projekthandbuch, wobei der AG ein Wörtchen mitzureden hat;
der QS-Verantwortliche prüft dann das Projekthandbuch und kann
dabei z.B. mißbräuchliche Streichungen oder sonstige Ungereimtheiten
zurückweisen. Näheres steht unter der Aktivität PM 1.3
Im übrigen schadet auch ein Blick auf die FAQ nicht ;-)
Ich verweise auf
http://www.v-modell.iabg.de/faq01.htm#Heading18 (FAQ in GDPA)
Dort steht:
Wie weit kann man das V-Modell anpassen?
Dazu ist folgendes zu sagen:
Es ist vorgesehen, daß die Auswahl der Aktivitäten und Produkte an die Projektsituation
angepaßt werden kann.
Die Aktivitätenbeschreibungen können angepaßt werden (reduziert, aber auch ergänzt).
Teilweisewerden in der Syntax der bestehenden Aktivitäten neue Aktivitäten geschaffen.
Teilweisewerden die Aktivitätenbezeichnungen angepaßt:
Z. B. anstelle QS 2.1 »Prüfmethoden und -kriterien festlegen« wird geschrieben QS 2.1
»Checkliste für Review Anwenderforderungen erstellen«
Eine Abänderung von Aktivitätenbezeichnungen ist also explizit zugelassen.
Dass solche Modifikationen (auch von Produktbezeichnungen) inhaltlich
sinnvoll sein müssen, versteht sich von selbst (und wird bei der Prüfung
des Projekthandbuchs hinterfragt werden müssen).
Was die (ernstgemeinte?) Frage betriftt: "Was bleibt vom V-Modell übrig?",
dazu folgendes:
Auch nach Umbenennung von Aktivitäten- und Produktbezeichnungen haben
wir...
1. ... ein (hoffentlich) konsistentes Netz von Aktivitäten
und Produkten (egal, wie diese nun konkret heißen).
2. ... konsistente Produktmuster, die im Laufe des Projekts ausgefüllt
werden.
2. ... ein Rollenkonzept.
3. ... Submodelle, insbesondere die Trennung von Entwicklungs- zu
Prüfaktivitäten, mit ihren Schnittstellen.
...sicher habe ich noch einige wichtige Aspekte vergessen.
Ekkehard Uthke
(V-Modell-Spezialist und vm-d-l-Moderator)
T.2.1.1 Berücksichtigung der Mindestanforderungen / T.2.1.1 Consideration of the Minimum Set
Projekthandbuch / Project Manual
QS-Verantwortlicher / QA Manager
PM1.3 - Projektspezifisches V-Modell erstellen / PM1.3 - Generation of Project-Specific V-Model
http://www.v-modell.iabg.de/faq01.htm#Heading18 (FAQ in GDPA)
QS2.1 - Prüfmethoden und -kriterien festlegen / QS2.1 - Definition of Assessment Methods and Criteria