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Re: Erstellen von Programmierrichtlinie (619)
Hörz, S.
Montag, 27. Januar 2003 02:18
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Mail 0619

Mail 0670
Von: Stefan Hörz
Hallo Herr Seemann,
ist die eigentliche Erstellung der Programmierrichtlinien nicht eher eine
konstruktive Tätigkeit und müsste daher unter SE laufen, immerhin können
hier, je nach Umfang, ein Aufwand von 1 Woche oder mehr zusammen kommen?
Ich habe noch einmal die Aktivitäten durchgeschaut und würde es jetzt unter
"SE 3.4: Anf. an die Qualität der SW-/HW-Einheit definieren" aufhängen. Als
Ergebnis kommt entweder ein eigenständiges Dokument "Technische
Anforderungen" heraus oder es wird in dem bestehenden Dokument "Technische
Anforderungen" unter Kapitel 5.x.4 Qualitätsforderungen beschrieben.
Viele Grüße
Stefan Hörz
> Hallo Herr Hörz,
>
> in der Komponente PM gibt es die Funktion PM 1.4 Toolset-Management
> durchführen". Da steht in der Beschreibung u.a. "Neben der
> Auswahl von Methoden
> und Werkzeugen für die Entwicklungsumgebung und der Festlegung
> von Standards
> und Richtlinien umfaßt diese Aktivität ...."
> Diese "zentrale" Lösung hat den Vorteil, daß damit auch die eventuell
> gewünschte Erstellung von Richtlinien für andere Aktivitäten wie z.B. für
> Dokumentation oder insbesondere bei Nutzung von Werkzeugen für
> Anforderungsaufnahme und Design abgedeckt werden.
> Sie hat den Nachteil, daß die Aktivität PM 1.4 ja tendenziell nur
> einmal zu
> Beginn des Projektes ausgeführt wird - zu einem Zeitpunkt, wo die
> zukünftige
> Entwicklungsumgebung eventuell noch nicht vollständig bekannt ist
> und somit
> auch die Richtlinien noch nicht vollständig festgelegt werden können.
> Man müsste aufgrund der Dokumentation der Richtlinien im
> Projekthandbuch ggfs.
> das ganze Projekthandbuch neu abnehmen lassen, nur weil sich Richtlinien
> ändern, deshalb ist es vielleicht sinnvoller, sie in einem
> separaten Dokument
> festzulegen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Rahel Seemann
>
> vm-d-l wrote:
>
> > Hallo,
> >
> > in einem Projekt sollen Programmierrichtlinie bei der
> Code-Erstellung der SW
> > eingehalten werden. Zuvor müssen diese jedoch erstellt werden, da keine
> > vorliegen.
> > Unter welche Tätigkeit gehört das?
> >
> > Ich denke, das müsste unter "SE 2.1: System technisch
> entwerfen" laufen und
> > in Form einer Technischen Anforderung erstellt werden.
> >
> > Unter "QS 2.1: Prüfmethoden- und -kriterien festlegen" kommt dann die
> > Festlegung, dass diese Programmierrichtlinien zu prüfen sind.
> >
> > Ist das richtig so?
> >
> > Viele Grüße
> > Stefan Hörz
> > __________________________________________________________
> > Infinis GmbH - Taläckerstr. 30 - D-70437 Stuttgart
> > Tel. +49 711 849910-11 Fax +49 711 849910-911
> > Mobile +49 170 9021640 Mailto:stefan.hoerz@infinis.net
SE2.1 - System technisch entwerfen / SD2.1 - Technical System Design
QS2.1 - Prüfmethoden und -kriterien festlegen / QA2.1 - Definition of Assessment Methods and Criteria
PM1.4 - Toolset-Management durchführen / PM1.4 - Toolset Management
SE3.4 - Anf. an die Qualität der SW-/HW-Einheit definieren / SD3.4 - Definition of Requirements for the Quality of the SW/HS Unit