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Mail 0619  

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    Re: Erstellen von Programmierrichtlinie (619)

    From

    Hörz, S.

    Date

    Montag, 27. Januar 2003 02:18

    History

    Mail 0617 (Color=Blue)

    Mail 0618 (Color=Green)

    Mail 0619

    Mail 0670

    Content

    Von:            	Stefan Hörz 
    
    
    Hallo Herr Seemann,
    
    ist die eigentliche Erstellung der Programmierrichtlinien nicht eher eine
    konstruktive Tätigkeit und müsste daher unter SE laufen, immerhin können
    hier, je nach Umfang, ein Aufwand von 1 Woche oder mehr zusammen kommen?
    
    Ich habe noch einmal die Aktivitäten durchgeschaut und würde es jetzt unter
    "SE 3.4: Anf. an die Qualität der SW-/HW-Einheit definieren" aufhängen. Als
    Ergebnis kommt entweder ein eigenständiges Dokument "Technische
    Anforderungen" heraus oder es wird in dem bestehenden Dokument "Technische
    Anforderungen" unter Kapitel 5.x.4 Qualitätsforderungen beschrieben.
    
    Viele Grüße
    Stefan Hörz
    
    > Hallo Herr Hörz,
    >
    > in der Komponente PM gibt es die Funktion PM 1.4 Toolset-Management
    > durchführen". Da steht in der Beschreibung u.a. "Neben der
    > Auswahl von Methoden
    > und Werkzeugen für die Entwicklungsumgebung und der Festlegung
    > von Standards
    > und Richtlinien umfaßt diese Aktivität ...."
    > Diese "zentrale" Lösung hat den Vorteil, daß damit auch die eventuell
    > gewünschte Erstellung von Richtlinien für andere Aktivitäten wie z.B. für
    > Dokumentation oder insbesondere bei Nutzung von Werkzeugen für
    > Anforderungsaufnahme und Design abgedeckt werden.
    > Sie hat den Nachteil, daß die Aktivität PM 1.4 ja tendenziell nur
    > einmal zu
    > Beginn des Projektes ausgeführt wird - zu einem Zeitpunkt, wo die
    > zukünftige
    > Entwicklungsumgebung eventuell noch nicht vollständig bekannt ist
    > und somit
    > auch die Richtlinien noch nicht vollständig festgelegt werden können.
    > Man müsste aufgrund der Dokumentation der Richtlinien im
    > Projekthandbuch ggfs.
    > das ganze Projekthandbuch neu abnehmen lassen, nur weil sich Richtlinien
    > ändern, deshalb ist es vielleicht sinnvoller, sie in einem
    > separaten Dokument
    > festzulegen.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    >
    > Rahel Seemann
    >
    > vm-d-l wrote:
    >
    
    > > Hallo,
    > >
    > > in einem Projekt sollen Programmierrichtlinie bei der
    > Code-Erstellung der SW
    > > eingehalten werden. Zuvor müssen diese jedoch erstellt werden, da keine
    > > vorliegen.
    > > Unter welche Tätigkeit gehört das?
    > >
    > > Ich denke, das müsste unter "SE 2.1: System technisch
    > entwerfen" laufen und
    > > in Form einer Technischen Anforderung erstellt werden.
    > >
    > > Unter "QS 2.1: Prüfmethoden- und -kriterien festlegen" kommt dann die
    > > Festlegung, dass diese  Programmierrichtlinien zu prüfen sind.
    > >
    > > Ist das richtig so?
    > >
    > > Viele Grüße
    > > Stefan Hörz
    > > __________________________________________________________
    > > Infinis GmbH   -   Taläckerstr. 30   -   D-70437 Stuttgart
    > > Tel. +49 711 849910-11              Fax +49 711 849910-911
    > > Mobile +49 170 9021640     Mailto:stefan.hoerz@infinis.net
    

    Links to V-Model

    SE2.1 - System technisch entwerfen / SD2.1 - Technical System Design
    QS2.1 - Prüfmethoden und -kriterien festlegen / QA2.1 - Definition of Assessment Methods and Criteria
    PM1.4 - Toolset-Management durchführen / PM1.4 - Toolset Management
    SE3.4 - Anf. an die Qualität der SW-/HW-Einheit definieren / SD3.4 - Definition of Requirements for the Quality of the SW/HS Unit

    Previous Next This page online  •  GDPA Online  •  Last Updated 15.Ago.2003 by C. Freericks