Es spricht einiges dafür. Vor Vertragsabschluß sollte das
Projekthandbuch mit PM 1.2 bis PM 1.4 erstellt werden. Die Grobplanung mit
PM 1.5 ist für die Angebotskalkulation in jedem Falle notwendig. In den
Vertragsverhandlungen kann dann das Projekthandbuch noch angepaßt
werden. Nach Vertragsabschluß wird PM 1.1 durchgeführt.