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| Mail 0617 |
1996-1997-1998-1999-2000-2001-2002-2003
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ContentHallo, in einem Projekt sollen Programmierrichtlinie bei der Code-Erstellung der SW eingehalten werden. Zuvor müssen diese jedoch erstellt werden, da keine vorliegen. Unter welche Tätigkeit gehört das? Ich denke, das müsste unter "SE 2.1: System technisch entwerfen" laufen und in Form einer Technischen Anforderung erstellt werden. Unter "QS 2.1: Prüfmethoden- und -kriterien festlegen" kommt dann die Festlegung, dass diese Programmierrichtlinien zu prüfen sind. Ist das richtig so? Viele Grüße Stefan Hörz __________________________________________________________ Infinis GmbH - Taläckerstr. 30 - D-70437 Stuttgart Tel. +49 711 849910-11 Fax +49 711 849910-911 Mobile +49 170 9021640 Mailto:stefan.hoerz@infinis.net
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