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    Re: Abgrenzung zwischen Technischen und Nutzeranforderungen (440)

    From

    Beckmann, M.

    Date

    Sunday, 30. January 2000 17:28

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    Content

    From:          Uta.Birk@t-online.de (Markus Beckmann)
    
    On Fri, 28 Jan 2000 18:11:54 +0100, you wrote:
    >From:          Mueller.Norbert@dornier.dasa.de
    > ...
    >Heisst das:
    >- In SE1 beschreibe ich das System als Black Box.
    >- In SE2 teile ich das System in Softwareeinheiten und Hardwareeinheiten
    >- In SE3 beschreibe ich die SWE und HWE
    >- In SE4 teile ich jede SWE in Module
    >- In SE5 beschreibe ich jedes Modul
    >- In SE6 schreibe ich die Software?
    
    Das kann man m.E. grob so sagen!
    
    >Das hört sich sogar einigermaßen sinnvoll an.
    
    Genau!-)
    
    >BTW: Kann man eigentlich "Anforderungen an die Funktionalität einer SWE
    >definieren" übersetzen mit "Die Funktion einer SWE beschreiben"?
    
    Bei Radio Eriwan würde es jetzt heissen: "Im Prinzip 'ja' -
    aber...": "beschreiben" klingt so ein bisschen nach blumigen
    Prosatexten. Anforderungen sollten aber kurz und knackig sein
    - selbst wenn sich so ein Anforderungsdokument dann nicht mehr
    gut am Stück lesen lässt, denn letzten Endes wird man ja die
    Erfüllung der Anforderungen nachweisen müssen. Und dazu be-
    nötigt man zu jedem Detail (mind.) einen Nachweisschritt. Das
    kann bei "beschreibenden" Anforderungen ganz schön schwierig
    werden, wenn z.B. in Nebensätzen oder Aufzählungen "Unter-
    anforderungen" aufgestellt werden.
    Zum Beispiel ist "Im 'Postausgang' wird die Sendung verpackt,
    adressiert und versandt." schnell hingeschrieben. Damit daraus
    Anforderungen werden, ist aber noch erheblich mehr zu tun. Der
    Satz muss zerlegt werden, da hier allein drei Teil-Funktionen
    drin stecken. Es ist darüber hinaus zu klären (i.e. in Anfor-
    derungen zu fassen), was "verpacken", "adressieren" und was
    "versenden" bedeutet. 
    
    Im Idealfall besteht der wesentliche Teile eines Anforderungs-
    dokuments aus lauter Sätzen der Form: "Das System/Die SWE/...
    soll ..." (bzw. "... soll nicht ...", denn auch Verbote sollten
    in Anforderungen gegossen werden.
    "Der wesentliche Teil" deshalb, weil verbindende Prosatexte als
    Einleitung zu einzelnen Abschnitten dem Verständnis dienen
    können.
    
    Das zweite Problem, das ich bei der o.g. Identifizierung sehe
    ist, dass "Die Funktion einer SWE beschreiben" missverstanden
    werden kann als eine Beschreibung der inneren Funktionsweise
    oder des inneren Aufbaus. Das ist aber nur bedingt Aufgabe der
    Anforderung. Auch die einzelne Funktion kann in Bezug auf die
    Anforderung als Black Box gesehen werden. - Eine Ausnahme ist
    es, wenn explizite Anforderungen an Algorithmen gestellt wer-
    den, etwa die Verwendung eines Sortieralgorithmus oder eines
    numerischen Verfahrens o.ä.
    
    Ich hoffe, das war nicht zu verwirrend und hat etwas geholfen.
    Gruss und eine gute Woche,
    Markus Beckmann
    
    >Gruß
    >Norbert  Müller

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