1996-1997-1998-1999-2000-2001-2002
Verwendung des V-Modells (376)
Steinmann, C.
Monday, 5. July 1999 08:08
Mail 0376

Mail 0377

Mail 0380

Mail 0387

Mail 0414
Hallo!
Die jüngste Diskussion in dieser Mailingliste hat deutlich gemacht, daß
zwischen Einführung und Einführung des V-Modells ein großer Unterschied
besteht. Die einen verstehen unter der Einführung eines Prozeßstandards wie
dem V-Modell eine verbindliche Arbeitsanleitung, der sich jede Aktivität in
einem Softwareprojekt unterzuordnen hat, die anderen verstehen das V-Modell
eher als Orientierungshilfe oder Leitlinie.
Die Unterscheidung zwischen verbindlichem Standard und Orientierungshilfe
ist für die Weiterentwicklung des V-Modells und für seine Anwendung von
großer Bedeutung.
Ich frage Sie nun:
1. Wie setzen Sie das V-Modell (oder einen anderen Prozeßstandard) derzeit
ein?
a) als verbindliche Arbeitsanleitung
b) als Kommunikationsgrundlage zur Verständigung mit dem Auftraggeber
c) als Orientierungshilfe zur kontinuierlichen Prozeßverbesserung
d) als Checkliste für Projektleiter
e) als Vorlage für ein unternehmensspezifisches Vorgehensmodell
2. Wie möchten Sie das V-Modell (oder einen anderen Prozeßstandard) in
einem Jahr einsetzen?
a) als verbindliche Arbeitsanleitung
b) als Kommunikationsgrundlage zur Verständigung mit dem Auftraggeber
c) als Orientierungshilfe zur kontinuierlichen Prozeßverbesserung
d) als Checkliste für Projektleiter
e) als Vorlage für ein unternehmensspezifisches Vorgehensmodell
3. Für die Erreichung welcher Ziele ist das V-Modell (oder ein anderer
Prozeßstandard) das richtige Mittel?
a) Verbesserung der Produktqualität
b) Termintreue
c) Wartbarkeit, Änderbarkeit und Wiederverwendbarkeit entwickelter Module
d) Wirtschaftliche Projektdurchführung
e) Gewährleistung der Steuerbarkeit größerer Projekte
f) Kundenorientierung
Ich bitte Sie nun, mir auf diese Fragen zu antworten! Falls Sie einen
anderen Prozeßstandard als das V-Modell einsetzen, geben Sie bitte an,
welchen. Geben Sie bitte auch an, ob Ihnen als Mitarbeiter einer
Bundesbehörde oder eines Auftragnehmers einer Bundesbehörde das V-Modell
vorgeschrieben ist.
Schicken Sie mir einfach eine Mail an Christian.Steinmann@gis-online.de
Ich werde Ergebnisse garantiert nur zusammengefaßt und anonymisiert
weitergeben.
Ich denke, aus den Ergebnissen dieser Umfrage ließe sich vielleicht mehr
ablesen als aus eher akademischen Diskussionen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Steinmann
-----------------------------------------
Dr. Christian Steinmann
GIS GmbH
Qualitätsmanagement
Friedrich-Ebert-Anlage 2-14
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 / 75690-205
E-Mail: Christian.Steinmann@GIS-online.de
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