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Re: Kritikalitaet u. Qualitaetsstufen (343)
Ploegert, K.
Friday, 28. May 1999 10:32
Mail 0340

Mail 0341

Mail 0343
> Für die weiteren Betrachtungen gehe ich von folgendem Beispiel aus:
> Das Segment S bestehe aus den 3 SW-Einheiten A, B und C.
> SWE A besteht aus den Moduln Ax, Ay, Az.
> SWE B besteht aus den Moduln Bx.
> SWE C besteht aus den Moduln Cx.
> Das Modul Ax habe die Kritikalität "hoch", alle anderen Elemente
> sollen Kritikalität "niedrig" besitzen.
>
> Gem. der Vererbungsregeln des AU250 muß auch S die Kritikalität
> "hoch" erhalten. Ist diese meine Überlegung richtig?
Im Prinzip ja. Dies entspricht den Kritikalitätsvererbungsregeln.
Allerdings ist die Vererbungsrichtung anderst. Es vererbt sich die
Kritikalität vom System zum Segment und von hier zu den
SW/HW-Einheiten. Also von oben (System) nach unten (Modul).
> Sind nun den Kritikalitätsstufen gem. ITSEC die Qualitätsstufen Q1
> bis Q7 zugeordnet, so hätte das zur Folge, daß S mindestens die
> Q-Stufe Q6 hat. Somit müßte S in seiner Gesamtheit formal analysiert
> werden.
Die Existenz von Kritikalität führt nicht automatisch zu einer der
Stufen Q1 bis Q6 des ITSEC. Dies bedeutet lediglich, daß Ihnen
einzelne Softwareanteile wichtiger sind wie die anderen und daß Sie
für diese einen höheren Aufwand bei der Erstellung und Prüfung
erbringen wollen. Die formale Analyse folgt aus Q6. Die Anwendung der
Q-Stufen der ITSEC ist nur dann erforderlich, wenn das System
evaluiert werden soll. Dies triff jedoch nur für die wenigsten
Systeme zu.
> Oder ist es eher so, daß nur der "kritische Pfad" (also alle Wege,
> die zur Ansteuerung des Moduls Ax führen)
Richtig. Alle Wege zu Modul Ax werden mit einem höheren Aufwand
bedacht. Diesen Aufwand bestimmen Sie jedoch selbst, bzw. vereinbaren
ihn mit Ihrem Auftraggeber.
> mit Q6 belegt wird?
Nein. Hierzu muß ich allerdings auch sagen, daß der Zusammenhang
zischen Kritikalität und ITSEC mit den Q-Stufen m. E. nicht genau
geregelt ist und schwer verständlich. Ich hätte eine zusätzliche
Erläuterung in der Handbuchsammlung gut getan.
> In einem komplexen Segment kann die formale Analyse unmöglich oder
> zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar sein. Es ist
> mir schwer vorstellbar , daß eine so umfassende Prüfung für ein
> gesamtes System erfolgen soll. Zudem wäre dadurch der Einsatz von
> kommerzieller Software nahezu ausgeschlossen , da diese, wie die
> tägliche Arbeit mit ihnen belegt, nicht mit Q6 zertifiziert
> sind.
Vollkommen richtig. Bitte bedenken Sie auch, daß alle Informationen in
der Handbuchsammlung nur ein Vorschlag sind, der nicht verbindlich und
einforderbar ist.
Darüberhinaus ist auch die Kritikalität keine absolute Bezugsgröße
sondern relativ. Sie sagt nur, daß Fehler in einigen Softwareanteilen
größere Schäden hervorrufen, als in anderen Softwareanteilen. Deshalb
ist auch ein höherer Aufwand gerechtfertigt.
> Schon jetzt bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Fragen. MfG
> T.K. Woida
Gerne geschehen. Dafür sind wir da.
Klaus Plögert
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Dr. Klaus P. Ploegert
IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)
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