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Mail 0256  

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    Re: Midestanforderungen (256)

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    Dr. Klaus P. Ploegert (ploegert@iabg.de)

    Date

    Tuesday, December 01, 1998 8:23 AM

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    Content

        
    > Reichmann Martin wrote:
    
    > 1.)
    > Ich betrachtete soeben die Mindestanforderungen (T.2.1.1) und entdeckte,
    > dass zwischen SE SW-4.1 und SE SW-6 keinerlei Zusammenhang existiert. 
    > Ist das gewollt ?
    
    Der "Zusammenhang" besteht natürlich über SE 5 Feinentwurf. Diesen 
    Schritt müssen Sie durchführen, wenn Sie von der Architektur zur 
    Codierung kommen wollen. Hier gibt es jedoch den feinen Unterschied, 
    ob Sie diese Aktivität offiziell, d. h. >nachvollziehbar< durchführen 
    oder inoffiziell. Aus "inoffiziellen" Schritten leiten sich natürlich 
    auch keine Deliverables ab. Dies war hier bei der Auswahl der 
    Aktivitäten wohl der Leitgedanke.
      
    > Ich meine, dass zumindest die in SE 4.1 erzeugte SW-Architektur fuer die
    > Implementierung als Programmiervorlage notwendig ist.
    
    Richtig.
      
    > 2.)
    > Wo bleibt die Aktivitaet "Überleitung in die Nutzung" ?
    > Ist die erfolgreiche Abnahme nicht Ziel eines jeden SW-Projekts ?!?
    
    Sie haben recht, SE 9 sollte eine der Aktiviäten im Rahmen der 
    Mindestanforderungen sein.
    
    Ich meine, die Auswahl der Aktivitäten unterlag einer gewissen 
    Willkür. 
    
    So sollte m. E. die Aktivität SE 3.4 nicht Gegenstand der 
    Mindestanforderungen sein, insbesondere nach dem die erforderliche 
    Vorgängeraktivität SE 1.3 nicht gefordert wurde. SE 3.4 kann nur 
    unter Berücksichtigung von SE 1.3 sinnvoll durchgeführt werden.
    
    Dafür ist die Aktivität SE 3.3 nach meinem Dafürhalten für die 
    Erstellung der Technischen Anforderungen unbedingt erforderlich, 
    fehlt aber in den Mindestanforderungen.
    
    Der Aspekt der Mindestanforderungen taucht erstmals im V-Modell-97. 
    In der V-Modell-Version-92 gab es die "Basisanforderungen". In 
    dieser V-Modell-Version hatten die Basisanforderungen den 
    Charakter einer Minimalmenge. Durch das Auftauchen der 
    Mindestanforderungen im V-Modell-97 haben nun die Basisanforderungen 
    mehr den Charakter einer Empfehlung. 
    Dies hätte aber in der Namensgebung besser zum Ausdruck kommen 
    sollen.
    
    Sie wissen selbst, wenn die Termin der Fertigstellung sich sehr 
    schnell nähert, so bleibt manches auf der Strecke.
    
    Klaus Plögert
    -- 
    Dr. Klaus P. Ploegert
    IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)
    Dept.: IS-LV Tel: +49-89-6088-3420
    D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20 Fax: +49-89-6088-3337 
    E-Mail: ploegert@iabg.de Mobil: 0172-9302352
    

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    SE1.3 - Kritikalität und Anforderungen an die Qualität def. / SD1.3 - Definition of Criticality and Quality Requirements / SD1.3 - Definition of Criticality and Quality Requirements
    SE3.3 - Anf. an die Funktionalität definieren / SD3.3 - Definition of Requirements for the Functionality
    SE3.4 - Anf. an die Qualität der SW-/HW-Einheit definieren / SD3.4 - Definition of Requirements for the Quality of the SW/HS Unit
    SE5-SW - SW-Feinentwurf / SD5-SW- Detailed SW Design
    SE9 - Überleitung in die Nutzung / SD9 - Transition to Utilization
    "Minimalmenge" T.2 Projektspezifische Anpassung des V-Modells / T.2 Project-Specific Adjustments of the V-Model

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