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| Mail 0346 |
1996-1997-1998-1999-2000-2001-2002
Contents
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Title
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Date
History
ContentViktor Schuppan wrote: > das V-Modell spricht an einigen Stellen (insbes. SE 9.3) von > einer Abnahme des entwickelten Systems durch den Kunden. Die > Durchführung der Abnahme wird jedoch im V-Modell nicht eigens > geregelt. Ist die Abnahme als eine besondere Ausprägung der > Aktivität QS 4 zu sehen oder wurde die Abnahme bewußt nicht > im V-Modell geregelt? Das erste ist richtig. Üblicherweise erfolgt beim AN eine Abnahme (QS 4 Systemprüfung beim AN). Diese wird meist im Anschluß an SE 8.3 durchgeführt. Danach wird das System zum Auftraggeber gebracht und dort durch den AG abgenommen (QS 4 Systemabnahme beim AG). Bei öffentlichen Auftraggebern erfolgt dann meist noch ein viertel- oder halbjähriger Probebetrieb. Danach gilt das System als abgenommen und die Gewährleistung beginnt zu laufen. Im V-Modell sind alle Aktivitäten und Produkte nach thematischer Zugehörigkeit (Submodellen) geordnet. Dies erschwert leider das Verständnis etwas. Im konkreten Projekten muß der Projektleiter die (im Projekthandbuch aufgeführten Aktivitäten)in einen zeitlogischen Abfolge versetzen. Klaus Plögert ********************************************************* Dr. Klaus P. Ploegert IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH) Dept.: IS-LV Tel: +49-89-6088-3420 D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20 Fax: +49-89-6088-3337 Germany E-Mail: ploegert@iabg.de Mobil: 0172-9302352
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Last Updated 01.Jan.2002
Updated by Webmaster
Last Revised 01.Jan.2002
Revised by Webmaster
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