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Mail 0113  

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    Re: Inf. zum Anwender- und Diagnosehandbuch (113)

    From

    Dr. Roman Cunis

    Date

    Fri, 21 Nov 1997 14:30:43

    History

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    Content

    Die Trennung zwischen "INFORMATIONEN ZU DEN Anwender- und anderen 
    Handbüchern" und den eigentlichen "Anwender- und anderen Handbüchern"
    ist m.E. durch aus sinnvoll.
    
    Die inhaltliche Ausgestaltung und Präsentation eines Handbuchs ist nicht
    Gegenstand eines Entwicklungsprozesses. Handbücher sollten schließlich
    nicht von Entwicklern geschrieben werden (wir alle haben sicherlich
    schon unter derartigen Werken gelitten), sondern idealerweise von
    technischen Redakteuren oder einer anderer Form von
    Dokumentationsabteilung. Auch spielen Absprachen und Wünsche des Kunden
    sowie Corporate-Design-Richtlinien des Herstellers eine große Rolle. 
    Es wäre sicherlich zu viel verlangt, wenn das V-Modell auch hierfür
    Richtlinien erlassen sollte.
    
    Was das V-Modell hingegen regelt ist, welche Art von
    technisch-inhaltlichen Informationen von der Entwicklung für die
    Gestaltung eines Handbuchs **bereitgestellt** werden sollten, eben die
    "INFORMATIONEN ZUM Handbuch". Dieses Dokument sollte also aus der Sicht
    der Entwicklung alle Details sammeln, die ein technischer Redakteur
    benötigt, um ein benutzerfreundliches, kundengerechtes und CD-konformes
    Handbuch zu erstellen.
    
    M.f.G.
       Roman Cunis
    ------------------------------------------------------
    Dr. Roman Cunis                             [][][]
    MAZ GmbH, Abtlg. PA                       [][][][][]
    Harburger Schlossstr. 6-12              [][][][][][][]
    D-21079 Hamburg                         [][][][]####[]
                                            [][][][]####[]
    Tel.: +49-40-76629-2641                   [][][]####
    Fax:  +49-40-76629-199                      [][][]
    ------------------------------------------------------
    
    Die Diskussion bisher:
    > > > Laut AU250, Teil1, Seite 1-1 regelt das V-Modell die Entwicklung  von
    > > > Systemen, deren Aufgabenerfuellung vorwiegend durch den Einsatz von IT
    > > > geregelt ist.
    > > > 
    > > > Mir ist jedoch nicht ganz verstendlich, dass auf Seite 8-24 ff nur
    > > > Informationen zum Anwender- und Diagnosehandbuch zu erstellen sind. Zu
    > > > einem vollstaendigen System mueßte doch auch das vollstaendige Anwender-
    > > > und Diagnosehandbuch gehoeren. Wo und von wem wird dieses erstellt?
    > > > 
    > > > Peter.Ehrensperger@lfk.otn.dasa.de
    > > >
    
    > > Gute Frage !!
    > > Bislang bin ich immer davon ausgegengen, daß der Titel des 
    > > Anwendungshandbuches "Informationen zum Anwendungshandbuch" ist. 
    > > Dann gehören Anwendungs-, Betriebs- und Diagnosehandbuch zu den 
    > > "fortzuschreibenden" Produkten und sind unter dem Namen Betriebsinformationen 
    > > zusammengefaßt. (s. Kapitel 3.5 Regelungsteil).
    > > 
    > > Die Erstellung dieser Handbücher, bzw. die Sammlung und Dokumentation
    > > von "Betriebsinformationen", beginnt in SE2 und endet mit der 
    > > System-Integration (SE8). D.h. Mit der Fertigstellung des Systems
    > > sollten auch die entsprechenden Handbücher fertig sein.
    > > 
    > > Wenn man aber nur Informationen zusammenstellt, kann in einem 
    > > weiteren Vertrag ja auch das Anwendungshandbuch geschrieben werden.
    
    > Dies gibt m. E. keinen Sinn. Ein Anwendungshanduch oder 
    > Betriebshandbuch sollte innerhalb eines Systems geregelt werden.
    > 
    > Rund um das V-Modell tauchen immer mehr Fragen zu dem Hintergrund von 
    > Entscheidungen auf. Die Antwort koennnen aber nur diejenigen liefern, 
    > die uns das ganze "eingebrockt" haben. 
    > 
    > Deshalb mein Aufruf an alle Teilnehmer der Aenderungskonferenz und 
    > aehnlicher Zirkel endlich einmal Stellung zu diesen Fragen zu 
    > nehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    >  
    > Ich finde es erstaunlich, dass sich diese Herren bei all den 
    > Diskussionen elegant raus halten und die Anwender des V-Modells mit 
    > all ihren berechtigten Fragen allein lassen.
    > 
    > MfG
    > K. Ploegert
    
    > > Das jeweilige Vorgehen sollte im Projekthandbuch 
    > > beschrieben sein, sonst gibt es zur Projektabnahme "Klärungsbedarf" 
    > > über die Bedeutung des Begriffs "Informationen zum xx-Handbuch"!
    > > Und Klärungsbedarf ist meistens teuer!
    > > 
    > > MfG
    > > Matthias Suilmann
    > >      _/_/_/ _/_/_/ _/_/_/ Matthias Suilmann  Telefon:         (05931) 805-471
    > >     _/     _/       _/    CCI GmbH           Fax-PC-Suilmann: (05931) 842-471
    > >    _/     _/       _/     Lohberg 10         Fax-Zentrale:    (05931) 805-100
    > >   _/     _/       _/      49716 Meppen       E-Mail: suilmann@cci.de
    > >  _/_/_/ _/_/_/ _/_/_/     http://www.cci.de   
    > > -- 
    
    > -- 
    > Dr. Klaus P. Ploegert
    > IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)
    > Information Systems, IS23           Tel: +49-89-6088-3420
    > D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20  Fax: +49-89-6088-3418              
    > E-Mail: ploegert@iabg.de           CompuServe 100655,3717

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