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Mail 0424  

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    Re: Re: Verzahnung PM, SE - AG, AN (424)

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    Freitter, M.

    Date

    Monday, 22. November 1999 10:01

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    >> Bei der ANSSTAND Veranstaltung am 11. Nov. 99 wurde ein
    >> Thema bei einer Diskussion kurz gestreift, welches ich nun hier
    >> genauer erfragen möchte:
    >> 
    >> Welche Aktivitäten (SE 1, SE 2, ...) muß (sollte) der Auftraggeber (AG)
    >> abgeschlossen haben, bevor er die Ausschreibung durchführt (PM 2)?
    >
    >Die Frage läßt sich nicht allgemein beantworten.
    >
    >Je mehr Kenntnisse ein AG über seine Wünsche (Anwenderforderungen) 
    >hat, um so besser. Wenn er auch schon Vorstellungen zur 
    >Systemarchitektur (SE 2), noch besser.
    >
    >In der Praxis ist es jedoch meist so, daß im Vorfeld der 
    >V-Modell-Aktivitäten (Vorstufe zu SE 1 und SE 2) ein Lastenheft oder 
    >ein Fachkonzept existiert, das die Basis für die Ausschreibung 
    >dastellt. 
    >
    >Bei großen Projekten ist es sinnvoll, das Projekt in einen 
    >Planungsteil (bestehend aus SE 1 und SE 2 und SE 1.7) und einen 
    >Realisierungsteil (SE 3-SE 9) zu zerlegen (2 Verträge). 
    >
    >Erfahrungsgemäß ist die Anforderungsanalyse, wenn sie von einem 
    >ungeübten Fachbereich durchgeführt wird, sehr unvollständig. D. h. 
    >ich empfehle sehr, die Ermittlung der Anforderungen unter 
    >Zurhilfenahme externer Beratung durchzuführen.
    
    In dem Punkt, für die Ermittlung der Anforderungen eine externe
    Beratung hinzuzuziehen stimme ich voll zu.
    
    Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen:
    SE1 bis einschliesslich SE 3 sollte der Auftraggeber mit Unterstützung
    bereits selber erarbeitet haben, bevor er eine Ausschreibung macht.
    SE3 heist ja "SW-/HW-Anforderungsanalyse" mit der Betonung
    auf ANFORDERUNG d.h. letztendlich WAS soll mein IT-System können
    (WAS soll die zukünftige SW können).
    Das kann doch gar nicht der Auftragnehmer realistisch einschätzen.
    
    Ich weis das oft Ausschreibungen mit einem "schwachen" Fachkonzept
    durchgeführt werden. Aus solchen Ausschreibungen entstehen dann
    Projektverträge in denen die Leistungen so "schwammig" und "biegsam"
    formuliert wurden, daß es unweigerlich zu Auffassungsunterschieden und
    damit zu Unstimmigkeiten zwischen AG und AN kommt.
    
    MfG
     M. Freitter
    
    *********************************************
    Dipl.-Ing. Michael M. Freitter
    
    E-Mail: michael.freitter@brz.gv.at
    
    BUNDESRECHENZENTRUM Wien
    Stabstelle Software Engineering
    *********************************************

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