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Mail 0169  

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    Re: Kritikalitaet im Finanzbereich (169)

    From

    Dr. Klaus P. Ploegert (ploegert@iabg.de)

    Date

    Tue, 9 Jun 1998 12:52:07

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    Content

    
    > die DV Abteilung der Bank in der ich zur Zeit beschäftigt bin, verwendet
    > folgende Kriterien für die Einstufung der Kritikalität in drei Stufen,
    > Hoch, Mittel und Niedrig: 
    > 
    > Hoch: 
    > - Fehlverhalten führt zu schweren materiellen Verlusten.
    
    Schlecht entscheidbar. Ab welchem Betrag spricht eine Bank von 
    schweren materiellen Verlusten. Wie wir wissen, reichen die "Peanuts" 
    doch bis bis zu mehreren Mio DM.
    
    > - Fehlverhalten macht sensitive Daten für unberechtigte Benutzer
    > zugänglich.
    
    Um diesen Punkt zu loesen, muessten m. E. zusaetzliche 
    Funktionalitaet eingebaut werden. Durch intensives Pruefen kann man 
    da vermutlich wenig loesen.
    
    > - Fehlverhalten verhindert wichtige administrative Vorgänge.
    > - Fehlverhalten führt zu weitreichenden Fehlentscheidungen aufgrund
    > fehlerhafter Daten.
    
    Da die Kritikalitaet projektspezifisch definiert wird, koennen die 
    moeglichen "Fehlentscheidungen" bestimmt praezisiert werden.
    
    > - Fehlverhalten führt zu schwerem Image-Verlust der Bank (z.B. durch
    >  Kundenreklamationen; Bank verliert Kunden)
    > 
    > Mittel:
    > - Fehlverhalten führt zu geringen materiellen Verlusten.
    > - Fehlverhalten verhindert den Zugang zu Informationen, die regelmäßig
    >   benötigt werden.
    > - Es bestehen indirekte Auswirkungen auf Kunden; Einzelne
    >   Kundenreklamationen.
    > - Listen für interne Kontrollen/Prüfungen
    > 
    > Niedrig:
    > -Fehlverhalten wird unmittelbar bemerkt, Manuelle Korrektur ist möglich;
    >  Es entsteht kein Datenverlust.
    > -Fehlverhalten führt zu unwesentlichen Beeinträchtigungen; Der
    >  erforderliche Informationszugang wird erschwert; Organisatorische
    >  Lösungen sind möglich.
    > - Fehlverhalten verursacht keine materiellen Verluste.
    > - Es besteht keine Auswirkung auf Kunden.
    > - Einmaliger Einsatz der Software für Test-/Pilotzwecke
    
    Alle aufgefuehrten Kritikalitaetsstufen sind sehr abstrakt und schwer 
    entscheidbar. Ich vermute, dass die Definition pauschal fuer die 
    gesamte Bank-Software gilt und nicht fuer ein einzelnes Projekt. Auch 
    gut. In diesem Fall beziehen sich die zugehoerigen Massnahmen auf
    alle zu erstellenden Anwendungssysteme.
    
    > Die Schärfe der Prüfungsmaßnahme je Kritikalitätsstufe wird
    > folgendermaßen definiert:
    > 
    > Niedrig: 
    > Informelle Prüfung, ein Protokoll ist nicht erforderlich. Es wird
    > lediglich eine schriftliche Bestätigung der Prüfungsdurchführung
    > verlangt.
    > 
    > Mittel:       
    > Formelle Prüfung. Die Prüfung wird an Hand einer Testspezifikation mit
    > Checkliste/Testfallbeschreibung durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden
    > protokolliert.
    > 
    > Hoch: 
    > Verschärfte formelle Prüfung in Form eines Reviews. Auch die
    > Prüfdokumente wie Testspezifikation und Checkliste/Testfallbeschreibung
    > werden geprüft.
    
    Die aufgefuehrten Pruefmassnahmen finde ich recht praktikabel.Es 
    sollte noch ergaenzt werden, welche "Anforderungen" an Pruefungen 
    gestellt werden. "Befehlsabdeckung, Zweigabdeckung, Pruefung gegen 
    die Requirements, etc. 
    
    > Die Bank verwendet nicht das V-Modell, sondern ein Phasenmodell. Die
    > verwendeten Begriffe entsprechen daher nicht der Definition des
    > V-Modells.
    
    Das V-Modell wird meist durch uebergeordneten Phasenmodelle 
    ueberlagert. (Siehe VM-97 Teil 2, hier wird die Zuordnung zu den 
    Phasenmodellen der Bundesverwaltung und des Verteidigungsbereichs 
    gezeigt.)
    
    Beim Einsatz des V-Modells in grossen Organisationsbereichen (Banken, 
    Versicherungen, Energieversorgern etc) ist es sinnvoll das V-Modell 
    in Form von bereichsspezifischen Arbeitsleitfaeden an die 
    Erfordernisse eines Organisationsbereichs anzupassen. Dies 
    erleichtert die projektspezifische Anpassung ganz erheblich. Wir 
    haben dies beispielsweise fuer die Zuericher Kantonalbank und die BfG 
    gemacht.
    
    Klaus Plögert
    (V-Modell-Support)
    -- 
    Dr. Klaus P. Ploegert
    IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)
    Information Systems, IS23                                
    D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20 
    E-Mail: ploegert@iabg.de
    Tel: +49-89-6088-3420
    Fax: +49-89-6088-3418
    CompuServe 100655,3717
    

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