1996-1997-1998-1999-2000-2001-2002
Einsatz des V-Modells (160)
Dr. Klaus P. Ploegert (ploegert@iabg.de)
Wed, 6 May 1998 13:28:10
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Mail 0164
Uns (IABG) erreichte folgende Anfrage, deren Antwort wir in dieser
Mailingliste veröffentlichen möchten, da das Thema sicher auch andere
interessiert:
Die Anfrage:
> noch immer gibt es erhebliche Vorbehalte gegen das V-Modell, auch und
> vielleicht insbesondere in der Oeffentlichen Verwaltung. Teilweise mutet
> die Diskussion, ob V-Modell mit Objektorientierung vertraeglich ist und
> wie aufwendig das V-Modell doch ist usw. usf. (alles x-mal durch Kenner
> des V-Modells beantwortet) in Glaubenskriege aus. Ich suche daher
> Papiere, Verordnungen, Beschluesse von offizieller Verwaltungsseite
> (Behoerden) vor allem auch Landesbehoerden, aber auch Rechnungshoefe, aus
> denen hervorgeht, dass es dringend erforderlich ist, bei der
> IT-Erstellung sich des Standards unbedingt zu bedienen. (Stichworte:
> Kostenersparnis, geringere Abhaengigkeit von Auftragnehmer,
> Weiterentwicklung unter Marktbedingungen, Vergabe an mehrtere ANs, etc.).
> Gut waeren auch Bekenntnisse, die Fehler und Aufwaende zugeben, die bei
> Anwendung des ESTdIT vermeidbar gewesen waeren.
> Also nochmals: Ich benoetige ueberzeugende (offizielle) Unterlagen, die
> einer Verwaltung es schwer macht, den ESTdIT >nicht< anzuwenden.
> In der Hoffnung auf Rueckfluss
> mit freundlichen Gruessen,
Unsere Antwort:
Auf der Landesebene gibt es keinen "offiziellen" Aufhänger fuer den
Einsatz des V-Modells. Ganz ohne Projektstandard geht es jedoch heute
auch nicht mehr. Also muesste eine Alternative gefunden werden.
Zwingende Argumente fuer den Einsatz des VM-97 sind jedoch:
- die Erfüllung der Mindestanforderungen des Rechnungshofs muß
nachgewieden werden. Wenn das VM nicht genommen wird, dann muß der
Nachweis durch den "Erstatzstandard" erfolgen.
- Ohne Entwickungsstandard zu entwickeln, ist nicht mehr Stand der
Technik. Hier mueßte dann zumindest ein Ersatzstanddard her. Ohne
Standard zu entwickeln gibt Probleme bei der der Produkthaftung.
- Die ISO 9000 wird heute als verbindlich aktzeptiert. Bei der
Verwendung eines "Ersatzstandards" mueßte die Erfuellung der ISO
9000 nachgewiesen werden. Alles Nachweise, die fuer das V-Modell
gefuehrt wurden und fuer einen Alternativstadard noch gefuhrt
werden muessten.
- Schulung: Fuer das VM gibt es Standardschulungen. Fuer einen
Ersatzstandard mußten die Schulungsunterlagen erst noch erstellt
werden.
- Die Dokumente im V-Modell sind auf einanderabgestimmt
(ueberschneidungsfrei). Ein Erstatzstandard muesste dies ersteinmal
bieten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas Argurmentationshilfe leisten.
MfG
Klaus Plögert
(V-Modell-Support)
--
Dr. Klaus P. Ploegert
IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)
Information Systems, IS23
D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20
E-Mail: ploegert@iabg.de
Tel: +49-89-6088-3420
Fax: +49-89-6088-3418
CompuServe 100655,3717
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