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Mail 0160  

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    Einsatz des V-Modells (160)

    From

    Dr. Klaus P. Ploegert (ploegert@iabg.de)

    Date

    Wed, 6 May 1998 13:28:10

    History

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    Mail 0160 (Color: black. This mail)

    Mail 0164

    Content

    Uns (IABG) erreichte folgende Anfrage, deren Antwort wir in dieser
    Mailingliste veröffentlichen möchten, da das Thema sicher auch andere
    interessiert:
    
    Die Anfrage:
    
    > noch immer gibt es erhebliche Vorbehalte gegen das V-Modell, auch und 
    > vielleicht insbesondere in der Oeffentlichen Verwaltung. Teilweise mutet 
    > die Diskussion, ob V-Modell mit Objektorientierung vertraeglich ist und  
    > wie aufwendig das V-Modell doch ist usw. usf. (alles x-mal durch Kenner  
    > des V-Modells beantwortet) in Glaubenskriege aus. Ich suche daher  
    > Papiere, Verordnungen, Beschluesse von offizieller Verwaltungsseite  
    > (Behoerden) vor allem auch Landesbehoerden, aber auch Rechnungshoefe, aus  
    > denen hervorgeht, dass es dringend erforderlich ist, bei der  
    > IT-Erstellung sich des Standards unbedingt zu bedienen. (Stichworte:  
    > Kostenersparnis, geringere Abhaengigkeit von Auftragnehmer,  
    > Weiterentwicklung unter Marktbedingungen, Vergabe an mehrtere ANs, etc.).  
    > Gut waeren auch Bekenntnisse, die Fehler und Aufwaende zugeben, die bei  
    > Anwendung des ESTdIT vermeidbar gewesen waeren. 
    > Also nochmals: Ich benoetige ueberzeugende (offizielle) Unterlagen, die  
    > einer Verwaltung es schwer macht, den ESTdIT  >nicht<  anzuwenden. 
    > In der Hoffnung auf Rueckfluss 
    > mit freundlichen Gruessen, 
    
    Unsere Antwort:
    
    Auf der Landesebene gibt es keinen "offiziellen" Aufhänger fuer den 
    Einsatz des V-Modells. Ganz ohne Projektstandard geht es jedoch heute 
    auch nicht mehr. Also muesste eine Alternative gefunden werden.
    
    Zwingende Argumente fuer den Einsatz des VM-97 sind jedoch: 
    
    - die Erfüllung der Mindestanforderungen des Rechnungshofs muß 
      nachgewieden werden. Wenn das VM nicht genommen wird, dann muß der 
      Nachweis durch den "Erstatzstandard" erfolgen. 
    - Ohne Entwickungsstandard zu entwickeln, ist nicht mehr Stand der 
      Technik. Hier mueßte dann zumindest ein Ersatzstanddard her. Ohne 
      Standard zu entwickeln gibt Probleme bei der der Produkthaftung.
    
    - Die ISO 9000 wird heute als verbindlich aktzeptiert. Bei der 
      Verwendung eines "Ersatzstandards" mueßte die Erfuellung der ISO 
      9000 nachgewiesen werden. Alles Nachweise, die fuer das V-Modell 
      gefuehrt wurden und fuer einen Alternativstadard noch gefuhrt 
      werden muessten.
    
    - Schulung: Fuer das VM gibt es Standardschulungen. Fuer einen 
      Ersatzstandard mußten die Schulungsunterlagen erst noch erstellt 
      werden.
    
    - Die Dokumente im V-Modell sind auf einanderabgestimmt 
      (ueberschneidungsfrei). Ein Erstatzstandard muesste dies ersteinmal 
      bieten.
    
    Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas Argurmentationshilfe leisten.
    
    MfG
    
    Klaus Plögert
    (V-Modell-Support)
    -- 
    Dr. Klaus P. Ploegert
    IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)
    Information Systems, IS23                                
    D-85521 Ottobrunn, Einsteinstr. 20 
    E-Mail: ploegert@iabg.de
    Tel: +49-89-6088-3420
    Fax: +49-89-6088-3418
    CompuServe 100655,3717
    

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