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| Gegenstand |
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Identification
Definitions/Uses| 1998 | |
|---|---|
| Reference | GI FG 2.1.1 |
| Definition/ Use |
Glossar/Bereich: SWT/Grundbegriffe Synonyme: Ding Definition: Unter einem Gegenstand versteht man ein dem Menschen "Entgegenstehendes", das einen Namen hat, eindeutig identifizierbar ist und durch Beschreibungen mit anderem "Entgegenstehendem" gleichgesetzt oder von anderem unterschieden, also klassifiziert werden kann. Erläuterung: Ein Gegenstand kann ein konkretes oder ein abstraktes Ding, ein Lebewesen oder ein Geschehnis sein. Gegenstände lassen sich durch Eigenschaften und Beziehungen zu anderen Gegenständen näher charakterisieren. Die Unterscheidung zwischen Gegenständen, Eigenschaften und Beziehungen ist allerdings immer kontextabhängig. So kann eine Beziehung oder Eigenschaften in einem anderen Kontext selbst zum Gegenstand werden. Bestimmte Gegenständen können im Verlauf der Zeit verschiedene Zustände annehmen. Verweise: /Hesse, 1994b/, /Barkow, 1989/ Beispiele: Der Kunde Alfons Maier, geboren am 31.12.45, wohnhaft in 81925 München, Isarstraße 25. Homepage:
http://www.tfh-berlin.de/~sheshonk/GIAK/defs.html#Gegenstand
07/06/1999
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GDPA Online
Last Updated 01.Jan.2002
Updated by Webmaster
Last Revised 01.Jan.2002
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