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| Anwendungssystem |
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Identification
Definitions/Uses| 1998 | |
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| Reference | GI FG 2.1.1 |
| Definition/ Use |
Glossar/Bereich: SWT/Grundbegriffe Synonyme: Anwendung Definition: Ein Anwendungssystem ist ein System, das Software-Komponenten enthält. Im weiteren Sinne umfaßt es eine Menge von inhaltlich zusammengehörigen Aufgaben, die dafür verantwortlichen Menschen als Aufgabenträger und die zu ihrer Erfüllung eingesetzte technische Ausstattung. Im engeren Sinn wird darunter oft ein Anwendungsprogramm (d.h. das reine SW-System) verstanden, das eine spezifische Aufgabe unterstützt. Erläuterung: Anwendungssysteme werden abhängig von der Realisierungsform ihrer Funktionen in ein technisches und ein organisatorisches System unterteilt. Das technische System setzt sich aus dem DV-System und den sonstigen technischen Einrichtungen zusammen. Das DV-System besteht aus dem zur Entwicklung anstehenden Software-System und dem bereits zur Verfügung stehenden Basissystem, d.h. Hardware und Basis-Software. Verweise: /Hesse, 1994b/, /Hesse, 1984/ Beispiele: Ein Standardprogramm für die Finanzbuchhaltung. Homepage:
http://www.tfh-berlin.de/~sheshonk/GIAK/defs.html#Anwendungssystem
07/06/1999
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GDPA Online
Last Updated 01.Jan.2002
Updated by Webmaster
Last Revised 01.Jan.2002
Revised by Webmaster
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